IP/08/1156
Brüssel, 16. Juli 2008
Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy: „Die heute in Sachen Urheberrecht auf den Weg gebrachten Maßnahmen dürften deutlich machen, dass wir beim geistigen Eigentum einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Während der Vorschlag über die Verlängerung der Schutzdauer eine starke soziale Komponente hat, weist das Grünbuch einen engen Bezug zum allgemeinen gesellschaftlichen Kontext und zum Thema Wissensverbreitung auf”. „Ich werde alles daransetzen, um sicherzustellen, dass ausübende Künstler über ein angemessenes Einkommen verfügen und es auch künftig eine europäische Musikindustrie geben wird," ergänzte der Kommissar mit Blick auf den Vorschlag zur Verlängerung der Schutzdauer.
Schutzdauer
Der Vorschlag über die Verlängerung der
Schutzdauer sieht vor, den Schutz von Tonaufnahmen und Tonträgern von 50
auf 95 Jahre zu verlängern, was sowohl den ausübenden
Künstlern als auch den Plattenfirmen zugute käme. Auch würde
dadurch signalisiert, dass Europa ihr kreatives Schaffen
honoriert.
Ausübenden Künstlern käme die verlängerte
Schutzdauer insofern zugute, als sie länger als bisher Einnahmen aus ihren
Werken beziehen könnten. Eine 95-jährige Schutzdauer würde
verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren
Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem
plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen. Vielmehr könnten
diese auch weiterhin Entgelte erhalten, wenn ihr Stück öffentlich
gesendet oder an öffentlichen Orten wie Bars oder Diskotheken gespielt
wird, und nach wie vor einen Ausgleich für Privatkopien ihrer Aufnahmen
beziehen.
Auch die Plattenfirmen würden von der verlängerten
Laufzeit profitieren, da ihnen der Verkauf von Platten im Einzelhandel und
Internet zusätzliche Einnahmen verschaffen würde. Dies dürfte die
Firmen in die Lage versetzen, sich dem raschen Wandel der geschäftlichen
Rahmenbedingungen anzupassen, die durch einen rapiden Rückgang der
Ladenverkäufe (- 30 % in den vergangenen fünf Jahren) und ein
vergleichsweise langsames Wachstum bei den Online-Umsatzerlösen
gekennzeichnet sind.
Für Musikkompositionen mehrerer Urheber
schlägt die Kommission zudem eine einheitliche Methode zur Berechnung der
Schutzdauer vor. Die überwiegende Mehrheit der Stücke hat mehr als
einen Urheber. So stammen beispielsweise bei Opern Text und Musik häufig
von verschiedenen Personen. Bei bestimmten musikalischen Genres wie Jazz, Rock
und Pop sind die Stücke häufig das Ergebnis gemeinsamen kreativen
Schaffens. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll die Schutzdauer für
Musikkompositionen 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers
erlöschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Textautor oder
den Komponisten handelt.
Grünbuch “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft”
Bei ihrer Überprüfung der Binnenmarktpolitik[1] gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass ein ungehinderter Fluss von Wissen und Innovationen als „Fünfte Freiheit“ im Binnenmarkt gefördert werden muss. Im Zentrum dieses Grünbuchs steht nun die Frage, wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien verbreitet werden, und ob Wissen im Binnenmarkt ungehindert zirkuliert. Darüber hinaus geht es in dem Konsultationspapier um die Frage, ob die bestehenden urheberrechtlichen Rahmenvorschriften einen ausreichenden Schutz für geistige Werke bieten, und Autoren und Verlage genügend Anreize haben, um von diesen Werken elektronische Fassungen zu erstellen und zu verbreiten.
Das Konsultationspapier richtet sich an jeden, der seinen Wissens- und Bildungsstand mit Hilfe des Internet erhöhen will. Eine breitere Streuung von Wissen trägt zu größerer gesellschaftlicher Integration und höherem gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, fördert so die Chancengleichheit und steht damit mit den Prioritäten der neuen Sozialagenda in Einklang.
Mit diesem Grünbuch will die Kommission eine strukturierte Debatte darüber einleiten, welche Strategie beim Urheberrecht in wissensintensiven Bereichen auf lange Sicht verfolgt werden soll. Durch die thematische Gliederung des Grünbuchs (wissenschaftliche Veröffentlichungen, digitale Erhaltung des kulturellen Erbes Europas, verwaiste Werke, Zugang der Verbraucher zu geschützten Werken und spezielle Bedürfnisse behinderter Menschen in der Informationsgesellschaft) soll dieser Debatte eine Struktur gegeben werden. Auch zeigt das Grünbuch auf, welche Herausforderungen sich künftige in Bezug auf Veröffentlichungen für Wissenschafts- und Unterrichtszwecke, Suchmaschinen und Sondergenehmigungen für Bibliotheken, Wissenschaftler und behinderte Menschen stellen.
Im Mittelpunkt stehen nicht nur die Verbreitung von Wissen für Wissenschaft, Forschung und Unterricht, sondern auch der aktuelle urheberrechtliche Rahmen und die Möglichkeiten, die dieser zurzeit den verschiedenen Nutzern (soziale Einrichtungen, Museen, Suchmaschinen, Menschen mit Behinderung, Bildungseinrichtungen) bietet.
Weitere Informationen zum Thema geistiges Eigentum unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/term-protection/term-protection_de.htm
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/copyright-infso/copyright-infso_de.htm
[1] KOM(2007) 724 endg. vom 20.11. 2007 - Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts.