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Brüssel, 14. Juli 2008
Verbraucher: Damit beim Sonnenschutz alles
sonnenklar ist
Die Ferienzeit beginnt, und die Europäische
Kommission fordert die Verbraucher bei dieser Gelegenheit auf, auf die neuen,
klareren Etikettierungen von Sonnenschutzmitteln zu achten, die in diesem Sommer
weite Verbreitung auf dem Markt finden sollten. Die neuen Kennzeichnungen,
darunter ein neues UVA-Logo oder -Siegel auf den Flaschen und das Verbot
irreführender Ausdrücke wie „Sunblocker“ oder
„völliger Schutz“, sind die Reaktion auf eine Empfehlung der
Kommission über Sonnenschutzmittel vom September 2006. Die Kommission
fordert die Verbraucher jedoch nicht nur auf, nach dem neuen
Kennzeichnungssystem Ausschau zu halten, um bei der Wahl der Sonnenschutzmittel
für diesen Sommer in Kenntnis der Sachlage entscheiden zu können,
sondern erinnert auch daran, dass Sonnenschutzmittel aus mehreren Gründen
nur eine von zahlreichen Maßnahmen zum Schutz vor der UV-Strahlung der
Sonne sein sollten. Die Kommission wird die Befolgung der Empfehlung durch die
Industrie weiterhin überwachen, um eine volle Umsetzung
sicherzustellen.
Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, erklärte:
„Unsere Botschaft an die Verbraucher in diesem Sommer ist sehr klar:
Halten Sie nach den neuen Kennzeichnungen Ausschau und wählen Sie in diesem
Sommer die Sonnenschutzmittel für sich und Ihre Familie in Kenntnis der
Sachlage. Vor allem aber seien Sie sich im Klaren darüber, dass solche
Mittel nur eine der zahlreichen Maßnahmen sind, die ein wirksamer Schutz
gegen die Sonne erfordert.“ Die für Gesundheit zuständige
Kommissarin Androula Vassiliou sagte dazu: „Es gibt schwerwiegende Risiken
für die Gesundheit, die mit ungenügendem Sonnenschutz
zusammenhängen, beispielsweise Hautkrebs. Die
EU-Bürgerinnen und –Bürger müssen sich in vollem Umfang
über Nutzen und Wirkung von Sonnenschutzmitteln im Klaren sein, damit sie
die richtigen Entscheidungen treffen können. Vizepräsident Günter
Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, sagte: „Die
neue Brancheninitiative zur sachgemäßen Kennzeichnung von
Sonnenschutzmitteln ist ein Beispiel für verantwortungsbewusstes
unternehmerisches Verhalten. Sie zeigt, dass wir nicht immer Gesetze
benötigen, um im Verbraucher- und Gesundheitsschutz etwas zu
erreichen.“
Verbesserte Etikettierung
Die Anforderungen an die Etikettierung von Sonnenschutzmitteln wurden in
einer Empfehlung der Kommission vom September 2006 über die Wirksamkeit von
Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben dargelegt. Im
Einzelnen:
- Angaben wie „Sunblock“ oder „hundertprozentiger
Schutz“ sollten nicht mehr verwendet werden. Trotz häufig
vorkommender Herstellerangaben wie „Sunblocker“ oder
„völliger Schutz“ kann kein Sonnenschutzmittel einen
vollständigen Schutz gegen UV-Strahlung bieten.
- Neben der traditionellen Angabe des LSF (Lichtschutzfaktors) sollten als
Leitlinien für die Wahl des geeigneten Sonnenschutzmittels genormte
verbale Bezeichnungen („niedriger“, „mittlerer“,
„hoher“ und „sehr hoher“ Schutz) verwendet werden.
- Bessere Kennzeichnung des UVA-Schutzes: UVB-Strahlung ist
verantwortlich für den sogenannten Sonnenbrand, UVA-Strahlung sorgt
hingegen für vorzeitige Hautalterung und beeinträchtigt das
menschliche Immunsystem. Beide Strahlungstypen tragen wesentlich zum
Hautkrebsrisiko bei. Der sogenannte Lichtschutzfaktor (LSF) bezieht sich nur auf
den entsprechenden Grad an Sonnenbrand (UVB-Strahlung) und nicht auf
ähnliche Wirkungen von UVA-Strahlung. Sonnenschutzmittel, die lediglich
Schutz vor UVB-Strahlung bieten, können den Verbraucher in falscher
Sicherheit wiegen, da sie die gefährliche UVA-Strahlung an die Haut
lassen.
- Die Industrie führt gerade ein genormtes UVA-Siegel auf ihren
Produktetiketten ein, das einen quantifizierten UVA-Mindestschutz angibt; dieser
steigt entsprechend dem Lichtschutzfaktor und beruht auf einem genormten
Prüfverfahren.
Fakten zur Umsetzung der Empfehlung der
Kommission
Colipa (der Verbindungsausschuss der Europäischen Industrieverbände
für Parfümerie- und Körperpflegemittel) führte in diesem
Jahr eine Umfrage über die Lage zu Beginn der Sommersaison 2008 durch:
- Drei Viertel der wichtigsten Hersteller (auf die die weitaus meisten
Marktanteile entfallen) schätzen, dass zu Beginn des Sommers 2008 die
Empfehlung der Kommission bei 70 bis 100 % ihrer in der EU angebotenen
Sonnenschutzmittel umgesetzt sein wird.
- Für alle gilt, dass nahezu 100 % der im Jahr 2008
hergestellten Sonnenschutzmittel, die zu diesem Zeitpunkt in der EU
erhältlich sind, der Empfehlung der Kommission entsprechen werden.
- Eine vergleichbare Studie mit nationalen Colipa-Verbänden ergab eine
ähnliche Tendenz bei kleineren Herstellern.
- Zusammenfassend wird geschätzt, dass alle neu hergestellten Produkte
die Kommissionsempfehlung umsetzen werden, dass eine Bewertung der
Restbestände vom letzten Jahr jedoch schwierig ist.
Was
sollten Verbraucher in diesem Sommer wissen?
Verbraucher sollten nach Produkten Ausschau halten, die nach dem neuen System
gekennzeichnet sind, so dass sie bei der Wahl der Sonnenschutzprodukte für
diesen Sommer voll informiert sind. Gleichzeitig wird Verbrauchern geraten,
Sonnenschutzprodukte nur als eine von vielen Schutzmaßnahmen gegen die
Sonne einzusetzen. Sonstige Maßnahmen sind z. B.:
- Setzen Sie sich in den Stunden der höchsten Strahlenbelastung
(normalerweise zwischen 11 und 15 Uhr) nicht übermäßig der
Sonne aus.
- Wenn es nicht möglich ist, die Sonne zu meiden, dann schützen
Sie sich durch angemessene Bekleidung; Hüte und Sonnenbrillen
können zusätzlichen Schutz bieten.
- Setzen Sie
Säuglinge und Kleinkinder nicht direkt der Sonne aus.
- Sonnenschutzmittel
sollten sowohl vor UVB- als auch vor UVA-Strahlung
schützen.
Tragen Sie Sonnenschutzmittel in ausreichender
Menge auf. Die richtige Anwendung des Mittels ist ebenso wichtig wie
die Wahl des Produkts. Um den durch den „Lichtschutzfaktor“
angegebenen Schutz zu erreichen, muss eine Menge von 2mg/cm² aufgetragen
werden. Dies entspricht etwa 36 Gramm (6 Teelöffel) Sonnencreme
für den Körper eines Erwachsenen. Zurzeit tragen die Verbraucher in
der Regel nur etwa die Hälfte dieser Menge auf. Nach dem Schwimmen oder
Abtrocknen ist diese Menge erneut aufzutragen, um den Schutz zu erhalten.
Die Piktogramme in der beiliegenden Mitteilung sollen an diese und andere Fakten
und Zahlen erinnern. http://ec.europa.eu/consumers/citizen/my_holidays/sunscreens_en.htm
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