IP/07/970
Brüssel/Luxemburg, den 28. Juni 2007
Kommissar Dimas erklärte hierzu: "Ich beglückwünsche die deutsche Präsidentschaft zu einer sehr produktiven Ratstagung und ihre Erfolge in der Umweltpolitik. Die heutigen Vereinbarungen über Abfallwirtschaft, Gewässerschutz und Quecksilber stellen einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu mehr Umweltschutz in Europa und weltweit dar. Die vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen bieten eine solide Grundlage für unsere künftige Arbeit auf mehreren Gebieten."
Abfallrahmenrichtlinie
Die politische Einigung über die erste Lesung der modernisierten Abfallrahmenrichtlinie umfasst zahlreiche Änderungen, die die Kommission in ihrem Vorschlag vom Dezember 2005 (siehe IP/05/1673) vorgeschlagen hatte. Die wichtigsten Aspekte sind:
Die neue Richtlinie ersetzt drei bestehende Richtlinien: die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie für gefährliche Abfälle und die Altölrichtlinie. Sie ist wesentlich einfacher und klarer formuliert als die bisherigen Texte; damit werden zahlreiche überholte Vorschriften außer Kraft gesetzt und Artikel mit entscheidender Auswirkung auf den Umweltschutz verstärkt.
Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass über die schwierige Frage der Klassifizierung städtischer Müllverbrennungsanlagen Einigung erzielt wurde.
Wasserqualitätsnormen
Die Kommission begrüßt die politische Einigung über die Wasserqualitätsnormen, durch die die Wasserrahmenrichtlinie, der Eckpfeiler der EU-Wasserschutzpolitik, gestärkt wird. Die Vereinbarung übernimmt die wichtigsten Elemente des Kommissionsvorschlags (IP/06/1007), wie Umweltqualitätsnormen und Phasing-out bestimmter Substanzen. Die neue Richtlinie setzt Höchstwerte für Konzentrationen bestimmter Stoffe wie Pestizide, Schwermetalle und Biozide in Oberflächengewässern fest.
Der Rat hat einen alternativen Ansatz zur Überprüfung von Wasserqualitätsnormen eingeführt, der die Messung von Stoffkonzentrationen in Sedimenten sowie von Pflanzen und Organismen in Gewässern umfasst. Dieser Ansatz bietet das gleiche Schutz- und Sicherheitsniveau wie die von der Kommission vorgeschlagene Methode für das Monitoring der Oberflächengewässer.
Quecksilber
Außerdem wurde politische Einigung über eine Verordnung zum Verbot der Ausfuhr von Quecksilber aus der Europäischen Union erzielt. Damit wird der ursprüngliche Geltungsbereich des Kommissionsvorschlags (IP/06/1481) beibehalten und sicher gestellt, dass in der Chloralkaliindustrie nicht mehr verwendetes Quecksilber sowie Quecksilber, das bei der Reinigung von Erdgas oder bei der Förderung von Nichteisenmetallen anfällt, ab dem Inkrafttreten des Ausfuhrverbots im Juli 2011 sicher gelagert wird.
Die Kommission wird sich dafür einsetzen, Möglichkeiten zu finden, wie Quecksilbermetall in entsprechend ausgelegten Salzminen und unterirdischen Felsformationen endgültig gelagert werden kann. Sie ist überzeugt, dass eine langfristige sichere Lagerung von Quecksilber möglich ist, sofern geeignete Lagereinrichtungen genutzt und strenge Sicherheitsauflagen eingehalten werden.