IP/07/950
Brüssel, den 27. Juni 2007
Nach Auffassung der Kommission wurden die Verwaltungsverfahren bei der Genehmigung des Forschungsreaktors und insbesondere der Prüfung und Genehmigung von Plänen zur Ableitung radioaktiver Stoffe nicht in Einklang mit den EU-Vorschriften durchgeführt.
Nach diesen Vorschriften hat jeder Mitgliedstaat für den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu sorgen und bei seinen Schutzmaßnahmen grundlegende Prinzipien einzuhalten. So müssen die Mitgliedstaaten die Faktoren ermitteln und ausschalten, die während einer mit einer Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung verbundenen Handlung für die Bevölkerung ein Expositionsrisiko zur Folge haben können.
Nach Prüfung der Antwort der portugiesischen Behörden auf die mit Gründen versehene Stellungnahme – dem letzten Schritt vor der Anrufung des Gerichtshofs – kam die Kommission zu dem Schluss, dass die derzeitigen Bestimmungen noch immer nicht ausreichen, und beschloss, vor dem Gerichtshof Klage zu erheben.