IP/07/936
Brüssel, den 27. Juni 2007
In Bezug auf die Nichtumsetzung der Richtlinie zur Erdgasversorgungssicherheit hat die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, in der die unzureichende Umsetzung der Regeln gerügt wird. Bereits im Juli 2006 hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Luxemburg und Irland gerichtet. Die beiden Mitgliedstaaten verfügen nun über eine Frist von zwei Monaten, um ihre Bemerkungen der Kommission zu übermitteln, die dann beschließen kann, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
In Bezug auf das Gemeinschaftsrecht zum Binnenmarkt für Elektrizität und Erdgas[1] hat der Gerichtshof Luxemburg schon 2006 wegen des Versäumnisses verurteilt, seinen Verpflichtungen nachzukommen. In der Folge übermittelte die Kommission Luxemburg Aufforderungsschreiben. Luxemburg beteuerte daraufhin zwar seine Absicht, die Richtlinien umzusetzen, doch wurden bislang keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt.
Die nun übermittelte Stellungnahme ist der zweite Schritt im Verfahren nach dem Urteil des Gerichtshofs. Falls Luxemburg nicht innerhalb der gesetzten Frist die notwendigen Maßnahmen trifft, kann die Kommission den Gerichtshof erneut mit dem Fall befassen und beantragen, dass Luxemburg zur Zahlung eines Pauschalbetrages oder eines Zwangsgelds verurteilt wird.
Das reibungslose Funktionieren der Binnenmärkte für Elektrizität und Erdgas ist ein zentraler Faktor bei der Bewältigung der Herausforderung, die Sicherheit der Energieversorgung und erschwingliche Preise für die Energieverbraucher zu gewährleisten und negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten.
[1] Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG.