IP/07/902
Brüssel, den 27. Juni 2007
Gerichte für das Gemeinschaftsgebrauchsmuster – Frankreich und Luxemburg
Die Kommission wird gegen Frankreich und Luxemburg Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben, da diese Länder der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht nachgekommen sind.
Gemäß der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten auf ihren Hoheitsgebieten nationale Gerichte der ersten und zweiten Instanz benennen, die die ihnen mit der Verordnung übertragenen Aufgaben übernehmen Die Frist für die Übermittlung dieser Listen an die Kommission lief bereits am 6. März 2005 ab.
Irland, Spanien und Vereinigtes Königreich – Richtlinie über Vermiet- und Verleihrechte
Die Kommission wird Spanien eine begründete Stellungnahme und Irland ein förmliches Aufforderungsschreiben nach Artikel 228 EG-Vertrag übermitteln, in denen sie aufgefordert werden mitzuteilen, inwieweit sie den Urteilen des Europäischen Gerichts bezüglich der Umsetzung der Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG über Vermiet- und Verleihrechte (mittlerweile in der Richtlinie 2006/115/ EG kodifiziert) nachgekommen sind. Dieser Richtlinie zufolge müssen Urheber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Bibliotheken an die Öffentlichkeit ausgeliehen werden, wobei bestimmte Kategorien von Einrichtungen von der Zahlung der Vergütung ausgenommen werden können.
Ferner hat die Kommission beschlossen, dem Vereinigten Königreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme gemäß Artikel 226 EG-Vertrag bezüglich bestimmter Beschränkungen zu übermitteln, die in Abschnitt 67 des Gesetzes von 1988 über Urheberrechte, Gebrauchsmuster und Patente enthalten sind und die den Bestimmungen der Richtlinie über Vermiet- und Verleihrechte nicht genügen. Diese Richtlinie genehmigt Einschränkungen des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (Artikel 8 Absatz 2) unter bestimmten strengen Auflagen (Artikel 10).
Aktuelle Informationen über die gegen die Mitgliedstaaten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren finden Sie im Internet unter: