IP/07/888
Brüssel, den 27. Juni 2007
„Mit unserem heutigen Vorgehen bekräftigen wir, dass die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in allen Mitgliedstaaten Priorität hat“, erklärte die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen sind für die europäische Telekommunikationsbranche und den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt unverzichtbar. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir weiter intensiv mit allen Mitgliedstaaten arbeiten. Gleichzeitig begrüße ich es, dass die Übertragbarkeit der Rufnummern nun endlich in 25 EU-Mitgliedstaaten gewährleistet ist.“
Die beiden neuen Verfahren, in denen Aufforderungsschreiben verschickt worden sind, betreffen die unterlassene Marktanalyse zur Begründung der bestehenden Preisregulierung für Endkunden-Breitbanddienste in Polen sowie die Benennung eines Universaldienstanbieters und die Universaldienstfinanzierung in Spanien. Ein zusätzliches Aufforderungsschreiben wird an Belgien geschickt, weil zwar neue Vorschriften zu Übertragungspflichten erlassen wurden, diese aber den Vorgaben der Universaldienstrichtlinie nicht vollständig entsprechen (siehe IP/06/488).
Überdies richtete die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen an Lettland (Notifizierungsmechanismus), Polen (Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde), Schweden (Rechtsmittel), Belgien (Sondertarife), Deutschland (Übertragungspflichten), Zypern (Wegerechte), das Vereinigte Königreich (Fehlen umfassender Teilnehmerauskunftsdienste) und Polen (Angaben zum Anruferstandort bei 112-Notrufen).
Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, vier Fälle vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Diese betreffen Deutschland (Regulierungsferien und doppelte Marktbeherrschung, siehe IP/07/889), Polen (Begriffsbestimmung des Teilnehmers gemäß der Rahmenrichtlinie) und Portugal (Fehlen umfassender Teilnehmerauskunftsdienste).
In dieser Runde konnte die Kommission aber auch sechs Verfahren schließen. Dabei ging es in zwei Fällen um die Angaben zum Anruferstandort bei 112-Notrufen, die nun (auf Anfrage) in Belgien und Ungarn zur Verfügung gestellt werden. Nachdem Italien und die Slowakei neue Vorschriften zur Umsetzung der Zugangsrichtlinie bzw. der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation erlassen haben, konnten auch diese Verfahren eingestellt werden. Ferner stellt die Kommission zwei Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung des EU-Rechts gegen die Slowakei und Estland ein. In der Slowakei ist die Übertragbarkeit der Rufnummern nun vollständig gewährleistet, und in Estland wurde nach einer Marktanalyse ein Standardangebot für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss vorgeschrieben.
Eine Klage vor dem EuGH gegen Estland wegen unterlassener Marktanalysen hat die Kommission ausgesetzt, nachdem sie kürzlich weitere Notifizierungen erhalten hat.
Eine ausführliche Übersicht über den Stand der Vertragsverletzungsverfahren finden Sie auf den Webseiten der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien zur Um- und Durchsetzung des EU-Rechts: http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/implementation_enforcement/.
Siehe auch
MEMO/07/255