IP/07/870
Brüssel, den 25. Juni 2007
„Endlich können die Europäer erleichtert aufatmen, da die
EU-Roamingverordnung letztendlich in allen Mitgliedstaaten gelten wird. Wir
hoffen, dass übermäßige Roamingentgelte nun endgültig der
Vergangenheit angehören. Ich habe mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen,
dass einige Betreiber den neuen Eurotarif bereits ab dem 1. Juli
anbieten“, so die für Telekommunikationsfragen verantwortliche
Kommissarin Viviane Reding. „Die Kommission wird allerdings die
Roamingentgelte, insbesondere für SMS und Datendienste, weiterhin
beobachten, damit die Verbraucher in diesen Bereichen nicht unter
überhöhten Preisen leiden und um sicherzustellen, dass in drei Jahren
kein Regulierungsbedarf mehr besteht. Ich hoffe, dass die Betreiber nun
begriffen haben, dass die EU handlungsfähig ist. Den Mobilfunkbetreibern
möchte ich folgendes sagen: Handeln Sie jetzt und senken Sie schnell die
Roamingentgelte für SMS und Datendienste, ansonsten sehen wir uns
gezwungen, bald auch in diesem Bereich einzugreifen.“
Am 12. Juli 2006 schlug die Kommission eine EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft vor, um eine Senkung der Roamingentgelte um bis zu 70 % zu bewirken (IP/06/978). Nach einer politischen Einigung in Rekordzeit – zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission –wurde die EU-Roamingverordnung nur 11 Monate später, am 7. Juni 2007, angenommen (s. IP/07/696 und MEMO/07/233).
Dank der EU-Verordnung werden Verbraucher ab diesem Sommer von einem so genannten „Eurotarif“ profitieren können, bei dem Höchstpreise für ausgehende (€ 0,49 ohne MwSt) und eingehende (€ 0,24 ohne MwSt) Anrufe im Ausland festgelegt sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Betreiber unterhalb dieser Obergrenzen miteinander konkurrieren werden. Die Höchstpreise werden 2008 und 2009 weiter gesenkt.
Zusammengefasst sieht das Ergebnis folgendermaßen aus:
Die EU-Roamingverordnung, die von den EU-Bürgern begrüßt wurde (s. IP/06/1515), verpflichtet die Betreiber darüber hinaus, alle Kunden über Roaming-Preise zu informieren. Durch die so entstehende Transparenz können die Verbraucher leicht die besten Roaming-Angebote ausfindig machen. Sie sind insbesondere dann über die Preise informiert, wenn es am wichtigsten ist, nämlich während sie ihr Handy im Ausland benutzen.
Auf der Großkundenebene wird zwei Monate nach der Veröffentlichung ebenfalls eine Preisobergrenze für Roamingentgelte in Kraft treten, die Mobilfunkbetreiber sich gegenseitig berechnen. Für die nächsten 12 Monate wird diese Obergrenze bei € 0,30 liegen.
Am 30. Juni, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 29. Juni, tritt die EU-Roamingverordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie wird drei Jahre lang gelten. Während dieser Zeit wird die Kommission die Durchführung der Verordnung zusammen mit den nationalen Regulierungsbehörden genau beobachten. Nach 18 Monaten wird die Kommission die Verordnung beurteilen und entscheiden, ob sie verlängert werden sollte und ob eine weitere Initiative erforderlich ist, um auch die Roamingentgelte für SMS und Datendienste zu regulieren.
Die Roaming-Website
der Europäischen Kommission (IP/05/901)
mit Beispielen für die in den einzelnen Ländern praktizierten
Roamingentgelte finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/roaming
Siehe auch MEMO/07/251