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Brüssel, den 12. Juni 2007
Ökologischer Landbau: Neue Verordnung
zur Förderung der weiteren Entwicklung der
ökologischen
Lebensmittelwirtschaft in Europa
Die Landwirtschaftsminister der Europäischen
Union haben heute eine politische Einigung über eine neue Verordnung
über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer
Erzeugnisse erzielt, die für Landwirte und Verbraucher eine Vereinfachung
bedeutet. Die neuen Bestimmungen umfassen eine Reihe von Zielen,
Grundsätzen und Grundregeln für die ökologische Erzeugung, eine
neue permanente Einfuhrregelung sowie eine kohärentere Kontrollregelung.
Die Verwendung des EU-Logos für ökologische Erzeugung ist
obligatorisch, doch kann dieses durch einzelstaatliche oder private Logos
ergänzt werden. Zur Information der Verbraucher muss angegeben werden,
woher die Erzeugnisse stammen. Das Öko-Logo darf nur angebracht werden,
wenn mindestens 95 % der Zutaten ökologischen Ursprungs sind.
Allerdings können auch bei nichtökologischen Erzeugnissen Zutaten
ökologischen Ursprungs angegeben werden, dies jedoch ausschließlich
auf der Zutatenliste. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen
bleibt verboten. Es wird nun klargestellt, dass die auf 0,9 % festgesetzte
allgemeine Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von
zugelassenen GVO auch für ökologische Erzeugnisse gilt. Das
Verzeichnis der für den ökologischen Landbau zugelassenen Stoffe
bleibt unverändert. Mit den neuen Bestimmungen wird auch die Basis für
die Aufnahme von Regeln für ökologische Aquakultur, Wein, Seetang und
Hefen geschaffen. In einem zweiten Schritt werden im Rahmen dieser
Überarbeitung, aufbauend auf dieser neuen Regelung, die bestehenden
strikten Durchführungsbestimmungen von der alten auf die neue Verordnung
übertragen.
Die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige
Kommissarin Mariann Fischer Boel erklärte: „Diese Einigung ist eine
sehr gute Sache. Sie wird den Verbrauchern gestatten, ökologische
Erzeugnisse in der gesamten EU leichter zu erkennen, und ihnen Gewissheit
darüber geben, was genau sie kaufen. Ökologische Lebensmittel sind ein
erfolgreicher, wachsender Markt, und ich hoffe, dass dieses neue Regelwerk einen
Rahmen bildet, der – indem die Marktnachfrage und der Unternehmergeist der
europäischen Landwirte kombiniert werden – ein weiteres Wachstum
ermöglicht.“
Die neue Verordnung wird
- die Ziele, Grundsätze und Erzeugungsregeln für den
ökologischen Landbau expliziter festlegen und zugleich die für die
Berücksichtigung örtlicher Bedingungen und Entwicklungsniveaus
erforderliche Flexibilität ermöglichen,
- gewährleisten, dass die Ziele und Grundsätze auf alle Stufen der
ökologischen Tierhaltung, Aquakultur, Pflanzen- und Futtermittelerzeugung
sowie der Erzeugung von ökologischen Lebensmitteln gleichermaßen
Anwendung finden,
- die Bestimmungen über GVO klarer fassen und insbesondere klarstellen,
dass die Verwendung von GVO-Produkten in der ökologischen Erzeugung
weiterhin strikt untersagt ist und die auf 0,9 % festgesetzte allgemeine
Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO auch
für ökologische Erzeugnisse gilt,
- die Lücke schließen, die darin besteht, dass Erzeugnisse auch bei
einem unbeabsichtigten Vorhandensein von zugelassenen GVO von mehr als
0,9 % als „ökologisch“ verkauft werden dürfen,
- die Verwendung des EU-Logos für heimische ökologische Erzeugnisse
vorschreiben, zugleich aber seine Ergänzung durch einzelstaatliche oder
private Logos gestatten, um das „gemeinsame Konzept“ der
ökologischen Erzeugung zu fördern,
- strengere private Normen nicht verbieten,
- gewährleisten, dass nur Lebensmittel, die zu mindestens 95 %
Zutaten aus ökologischer Erzeugung enthalten, als
„ökologisch“ gekennzeichnet werden dürfen,
- gestatten, dass bei nichtökologischen Erzeugnissen Zutaten aus
ökologischer Erzeugung angegeben werden dürfen, dies jedoch
ausschließlich auf der Zutatenliste,
- den Bereich Gaststätten und Kantinen ausklammern, den Mitgliedstaaten
aber gestatten, diesen Bereich bis zu einer für 2011 auf EU-Ebene
vorgesehenen Überprüfung selber zu regeln,
- den risikobasierten Kontrollansatz verstärken und das Kontrollsystem
verbessern, indem es an das für sämtliche Lebens- und Futtermittel
geltende EU-System für die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung
der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts angeglichen wird, die in
der ökologischen Erzeugung angewendeten besonderen Kontrollen aber
beibehalten werden,
- eine neue permanente Einfuhrregelung schaffen, in deren Rahmen
Drittländer unter gleichen oder entsprechenden Bedingungen auf den EU-Markt
exportieren können wie EU-Erzeuger,
- die Angabe des Ortes, von dem die Erzeugnisse stammen, vorschreiben, und
zwar auch für eingeführte Erzeugnisse, die das EU-Logo
führen,
- die Basis für die Aufnahme von Regeln für ökologische
Aquakultur, Wein, Seetang und Hefen schaffen,
- das Verzeichnis der für den ökologischen Landbau zugelassenen
Stoffe unverändert lassen und die Veröffentlichung der
Zulassungsanträge für neue Stoffe sowie ein zentrales System für
die Entscheidung über Ausnahmen vorschreiben,
- die Grundlage für Durchführungsbestimmungen sein, die von der
alten auf die neue Verordnung übertragen werden (u. a. Verzeichnisse
von Stoffen, Kontrollbestimmungen und andere
Durchführungsbestimmungen).
Im Jahr 2005 wurden in der aus 25
Mitgliedstaaten bestehenden Europäischen Union rund 6 Mio. ha
ökologisch bewirtschaftet oder auf ökologische Erzeugung umgestellt.
Dies bedeutet gegenüber 2004 einen Anstieg um mehr als 2 %. Im selben
Zeitraum hat die Zahl ökologischer Betriebe um mehr als 6 %
zugenommen.