IP/07/803
Brüssel, den 12. Juni 2007
Der Rat der Justiz- und Innenminister kam zu einer Einigung über einen Ratsbeschluss betreffend die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, wodurch wichtige Bestimmungen des Vertrags von Prüm zur polizeilichen Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch über DNA-Profile, Fingerabdrücke und Kfz-Daten in den Rahmen der Union übergeführt werden.
Diese Elemente des Prümer Vertrags, den Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Spanien am 27. Mai 2005 unterzeichnet haben, sind nunmehr Teil des EU-Besitzstands und werden künftig in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.
Nach dieser Umsetzung werden eigens benannte Kontaktstellen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten allseitig Zugriff auf die DNA-Profile, Fingerabdruckdaten und Daten aus den Fahrzeugregistern der Mitgliedstaaten haben.
Die Kommission ist zuversichtlich, dass die Anstrengungen fortgesetzt werden, um EU-weit die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern und um zu gewährleisten, dass der Schutz der Grundrechte in ebenso ehrgeiziger Weise angegangen und vorangetrieben wird.
Weitere Informationen zur Arbeit von Vizepräsident Frattini:
http://www.ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/index_de.htm