Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/07/439
29/03/2007
Hierzu Meglena Kuneva, die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz: „Produktsicherheit betrifft den Kern der Verbraucherpolitik – sie ist das allerwichtigste Anliegen. Der Wissenschaftliche Ausschuss hat die Aufgabe, die Kommission auf mögliche Sicherheitsprobleme aufmerksam zu machen. Die Kommission wird seinem Rat folgen und dafür sorgen, dass umgehend eine Bewertung der Belastung angestellt wird.“
Markos Kyprianou, der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, verweist darauf, dass Haarfarben in Europa das beliebteste Kosmetikprodukt sind: „Angesichts der Ergebnisse des Berichts und des zunehmenden Absatzes von Haarfärbemitteln in den letzten Jahren brauchen wir schleunigst eine Beurteilung der Prävalenz damit zusammenhängender Allergien in der Bevölkerung.“
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ hat 46 Haarfärbemittel bewertet und in eine Rangfolge gebracht. In seinem Bericht weist er die Kommission darauf hin, dass etliche dieser Stoffe Hautsensibilisatoren sind: Für zehn der 46 Stoffe gilt dies in extremem Maß, für 13 in starkem Maß und für vier in geringerem Maß.
Angesichts des weit verbreiteten Gebrauchs von Haarfärbemitteln ist die von diesen Stoffen bewirkte Sensibilisierung durchaus von Belang für die Gesundheit der Bürger in Europa. Unter Sensibilisierung versteht man den Vorgang, bei dem ein Mensch die Fähigkeit entwickelt, auf Stoffe zu reagieren, die normalerweise vertragen werden. Nach einer solchen Sensibilisierung kann die oder der Betreffende bei erneutem Kontakt mit dem Stoff allergisch reagieren.
Immer beliebter
Es gibt gesellschaftliche und kulturelle Gründe für das Verlangen, sich das Haar in immer jüngerem Alter zu färben. Laut einer kürzlich durchgeführten dänischen epidemiologischen Studie beträgt das Medianalter der ersten Haarfärbung nur 16 Jahre.
Allergene Stoffe können sicher angewendet werden, wenn die Exposition ausreichend gering ist. Derzeit werden Modelle entwickelt, die diesen Aspekt der Gesundheit der Haut behandeln. Mit ihnen soll ermittelt werden, welche Mengen dieser Stoffe in Produkten unbedenklich angewendet werden können, ohne Hautallergien bei Verbrauchern hervorzurufen.
Die EU handelt
Auf die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses zu einer möglichen Verbindung zwischen dem langfristigen Gebrauch permanenter Haarfarben und der Entstehung von Blasenkrebs hin hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern 2003 eine Gesamtstrategie beschlossen, um Haarfärbemittel im Rahmen der Kosmetikrichtlinie (76/768/EWG) weiter zu regulieren. Hauptelement dieser Strategie ist ein dreistufiger abgestimmter Ansatz, der die Hersteller dazu verpflichtet, innerhalb gewisser Fristen Sicherheitsdaten für die Haarfärbemittel vorzulegen, die der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ bewerten soll. Es galt der 30. September 2003 als Frist für Haarfarben, für die keinerlei Sicherheitsdaten vorgelegt wurden. Nach den neueren Anforderungen des Wissenschaftlichen Ausschusses mussten bis zum 31. Juli 2005 Sicherheitsdaten vorgelegt werden. Die Frist für die Vorlage von Sicherheitsdaten für Wirkstoffkombinationen in permanenten Haarfarben ist der 31. Dezember 2007. Der Strategie zufolge sollen alle permanenten und nicht permanenten Haarfarben verboten werden, für die keine Sicherheitsdaten vorgelegt wurden oder zu denen der Ausschuss eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat. Dabei wurden auch die Sensibilisierungseigenschaften bewertet.
Es bedarf einer weiteren Durchführung der Bewertungsstrategie und weiterer epidemiologischer Studien, um zu prüfen, in welchem Ausmaß in der Bevölkerung der EU Hautallergien gegenüber Haarfärbemitteln bestehen. Gleichzeitig müssen für besonders bedenkliche Sensibilisatoren Schwellenwerte festgelegt werden, um die Exposition nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen zu verringern.
In den letzten Jahren hat die Kommission mehrere Regelungsmaßnahmen angenommen, um mögliche allergische Reaktionen auf bestimmte Stoffe zu minimieren, die in Parfums und als Konservierungsmittel in Kosmetika eingesetzt werden. Die Bestimmungen für diese Stoffe finden sich in den Anhängen der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel.
Die Arbeit des Wissenschaftlichen Ausschusses „Konsumgüter“
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ ist ein von der Kommission eingesetztes unabhängiges Beratungsgremium. Seine Mitglieder werden aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen ausgewählt und beraten die Kommission in Fragen der Gesundheitsrisiken von Konsumgütern.
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/04_sccp_en.htm