IP/07/40
Brüssel, den 11. Januar 2007
Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte: „Ich bin sehr froh, dass sich die Mitgliedsstaaten auf diese strengeren Vorschriften für die Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln einigen konnten. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung des höchstmöglichen Niveaus an Tierschutz in der EU. Die verheerenden Folgen des Vogelgrippevirus H5N1 weltweit erinnern uns stets daran, dass wir in dieser Hinsicht keine Risiken eingehen dürfen. Außerdem begrüße ich den Umstand, dass die Schutzmaßnahmen in dieser neuen Verordnung auch einen positiven Schritt im Hinblick auf den Tierschutz für importierte Vögel bedeuten werden.“
EU-Rechtsvorschriften für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel sind zurzeit in der Entscheidung der Kommission 2000/666/EG niedergelegt. Im Jahr 2005 im Rahmen der Präventivmaßnahmen gegen die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N1 verbot die Kommission jedoch sämtliche Einfuhren von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus Drittländern (siehe MEX/06/1204).
Im Oktober 2006 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten über die Risiken für die Tiergesundheit und den Tierschutz im Zusammenhang mit der Einfuhr von Wildvögeln, mit Ausnahme von Geflügel, in die Europäische Union. In diesem Gutachten wurden mehrere Instrumente und Möglichkeiten zur Verringerung der Bedrohung, die Einfuhren von Vögeln mit Ausnahme von Geflügel für die Tiergesundheit in der EU bedeuten könnten, aufgeführt. Bei der Vorbereitung der heute vereinbarten Verordnung berücksichtigte die Kommission dieses Gutachten und stützte sich gleichzeitig auf Erfahrungen aus kürzlich beobachteten ernsthaften Ausbrüchen von Tierseuchen.
Stärkere Beschränkung des Zugangs
Nach der neuen Verordnung wird die Liste der Länder, die für den Export lebender, in Gefangenschaft gehaltener Vögel in die EU zugelassen sind, auf Länder beschränkt, die bereits für den Export lebenden Geflügels in die EU zugelassen sind. In Gefangenschaft gehaltene Vögel werden nur aus Ländern eingeführt, die bereits für den Export von Geflügel in die EU zugelassen sind, also Länder mit nachgewiesen hohem Tierschutzniveau. Einige Drittländer, die geografisch nahe an der EU liegen und über gleichwertige Tierschutzbedingungen verfügen, werden von den Bestimmungen der neuen Verordnung ausgenommen.
Strengere Kriterien
Angesichts des hohen Infektionsrisikos durch Wildvögel dürfen nur in Gefangenschaft gezüchtete Vögel aus anerkannten Zuchtbetrieben in die EU eingeführt werden. Kontrollen im ausführenden Land müssen belegen, dass keine Vogelgrippe und keine Newcastle-Krankheit vorliegen. Außerdem dürfen für die EU bestimmte Vögel nicht gegen die Vogelgrippe geimpft sein. Alle importierten Vögel müssen einzeln identifizierbar sein durch Beringung oder Mikrochip.
Schärfere Quarantänebedingungen
Für alle eingeführten, in Gefangenschaft gehaltenen Vögel wird eine Quarantänezeit von mindestens 30 Tagen in einem offiziell zugelassenen Zentrum vorgeschrieben. Für die Verbringung der Vögel von den Grenzkontrollstellen zur Quarantäneeinrichtung werden strengere Kontrollen eingeführt. Die importierten Vögel werden nur nach tierärztlicher Kontrolle aus der Quarantäne entlassen. Die Verordnung sieht detaillierte Bestimmungen für den Fall vor, dass in der Quarantäneeinrichtung eine Krankheit entdeckt wird.
Bessere Datenerfassung
In ihrem Gutachten weist die EFSA auf den Mangel an Daten über die Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hin. Die heute vereinbarte Verordnung schreibt daher vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig Informationen über die Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und die entsprechenden Quarantänebedingungen vorlegen. Die Kommission wird eine Liste der zugelassenen Quarantäneeinrichtungen und -zentren in allen Mitgliedstaaten erstellen und diese Liste der Verordnung als Anhang beifügen.
Tierschutzaspekte
Laut EFSA-Gutachten werden mehrere der jetzt im Hinblick auf die Tiergesundheit getroffenen Maßnahmen sich auch günstig auf das Wohlergehen der importierten Vögel auswirken. Aufgrund der strengeren Vorschriften und der Tatsache, dass keine Wildvögel mehr eingeführt werden dürfen, wird die Anzahl der importierten Vögel gesenkt, wodurch wiederum die Zucht innerhalb der EU angekurbelt wird.
Die nächsten Schritte
Die heute von den Mitgliedstaaten vereinbarte Verordnung wird nun von der Kommission angenommen und in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht. Sie wird 3 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2007 gelten.