IP/07/26
Brüssel, den 10. Januar 2007
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Dieser Bericht dürfte für viele Energiegesellschaften eine unerfreuliche Lektüre sein. Zu geringe Investitionen – vor allem in die Netze – sind weit verbreitet und die Verbraucher sind die Leidtragenden. Auf der Basis der harten Fakten wird die Kommission wettbewerbsrechtliche Schritte unternehmen und sich bemühen, den Rechtsrahmen so zu verbessern, dass die Verbraucher wirklich von der Liberalisierung profitieren und eine sichere, nachhaltige Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten.
Durchsetzung des Wettbewerbsrechts
Die Kommission wird von allen Befugnissen Gebrauch machen, die ihr die kartellrechtlichen Vorschriften des EG-Vertrags (Artikel 81, 82 und 86), die Fusionskontrollvorschriften (Verordnung Nr. 139/2004) und die Vorschriften über staatliche Beihilfen (Artikel 87 und 88 EG-Vertrag) verleihen.
Besonders bedenklich ist die Marktkonzentration. Künftige Unternehmenszusammenschlüsse müssen deshalb genau geprüft werden, damit sich die Situation nicht noch weiter verschlechtert. Wie in der Vergangenheit (z. B. GdF/Suez, siehe IP/06/1558, und E.ON/MOL, siehe IP/05/1658) wird die Kommission insbesondere
Artikel 81 und 82 EG-Vertrag lassen außerdem weitreichende strukturelle Maßnahmen zu, um Zuwiderhandlungen zu unterbinden.
Insbesondere bei staatlichen Beihilfen, die das Fortbestehen einer Marktkonzentration begünstigen und ein Hindernis für die Marktliberalisierung darstellen, ist eine strenge Beihilfenkontrolle notwendig.
Die Kommission wird Marktaufteilungsabsprachen zwischen den etablierten Marktteilnehmern, die den Wettbewerb ganz besonders stark gefährden und deshalb Priorität bei der Anwendung des Kartellrechts haben müssen, mit Aufmerksamkeit verfolgen. Dies entspricht dem übergeordneten Ziel der Kommission, jeden Versuch von Unternehmen, ihr Marktverhalten abzustimmen anstatt miteinander zu konkurrieren, zu unterbinden.
Die vertikale Integration von Lieferung, Erzeugung und Infrastruktur verschärft die Wettbewerbsprobleme, da nicht alle Marktteilnehmer gleichen Zugang zu Marktinformationen haben und die etablierten Unternehmen sich infolgedessen strategisch verhalten können.
Mangelnder (insbesondere grenzüberschreitender) Zugang zu Infrastrukturen wie Übertragungs- und Verteilungsnetzen und/oder Speicheranlagen können Wettbewerbsprobleme verursachen, weil dadurch die Marktintegration erschwert wird. In diesem Zusammenhang müssen vor allem langfristige Kapazitätsbuchungen und ihre Auswirkungen auf den nachgelagerten Wettbewerb geprüft werden.
Das Fehlen oder Aufschieben von Investitionen durch Übertragungsgesellschaften mit vertikal integrierten Liefergesellschaften verhindert ebenfalls die Marktintegration und ist infolgedessen ein weiteres ernstzunehmendes Wettbewerbsproblem. So hat z. B. die italienische Wettbewerbsbehörde festgestellt, dass ein vertikal integrierter Netzbetreiber im Interesse seiner Versorgungstochter ein Investitionsvorhaben gezielt stoppte, um zu verhindern, dass deren Wettbewerber Zugang zu mehr Kapazität erhielten.
Rechtsrahmen
Abgesehen von der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in konkreten Einzelfällen müssen auch zentrale Aspekte der Marktstruktur und der rechtlichen Rahmenbedingungen angegangen werden. Die Sektoruntersuchung hat gezeigt, dass der Rechtsrahmen der Elektrizitäts- und Erdgasmärkte zahlreiche Mängel aufweist. Sie wurden von der Kommission bei der Überprüfung der regulatorischen Maßnahmen für den Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkt (vgl. MEMO/07/9) berücksichtigt.
Hintergrund
Die Sektoruntersuchung wurde im Juni 2005 eingeleitet (vgl. IP/05/716 und MEMO/05/203). Die ersten Ergebnisse wurden im November 2005 in einem Themenpapier vorgestellt (vgl. IP/05/1421 und MEMO/05/425). Im Februar 2006 wurde dann ein vorläufiger Bericht vorgelegt, mit dem eine öffentliche Konsultation eingeleitet wurde (vgl. IP/06/174 und MEMO/06/78).
In den Konsultationsbeiträgen wurden Objektivität und Ausführlichkeit des Berichts ausdrücklich hervorgehoben. Die Beiträge kamen sowohl von etablierten Energieunternehmen als auch von Markteinsteigern, von nationalen Regulierungsbehörden, Wettbewerbsbehörden, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien, Energiehändlern, Netzbetreibern, Verbrauchen, Wirtschaftsverbänden und staatlichen Stellen. Viele forderten eine Verschärfung der regulatorischen Maßnahmen. Nur etablierte, vertikal integrierte Betreiber sprachen sich gegen zusätzliche Maßnahmen, vor allem gegen Maßnahmen zur Eigentumsentflechtung aus. Weitere Informationen zur Sektoruntersuchung sind unter folgender Adresse einzusehen:
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/others/sector_inquiries/energy/
Siehe auch MEMO/07/15.