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Brüssel, den 27. Februar 2007
„Dass die Verbraucherpolitik eine entscheidende Rolle für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen spielt, ist vielen in der EU noch nicht klar", sagte Kommissarin Kuneva. „Die Verbraucherpolitik trägt ebenso zur Funktionsfähigkeit der Märkte bei wie die Wettbewerbspolitik. Ein wettbewerbsfähiger Einzelhandel ist für die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Doch auf EU-Ebene ist hierfür bislang relativ wenig getan geworden. Ich hoffe, das Potenzial eines vollendeten Einzelhandelsbinnenmarkts freisetzen zu können. Die positiven Auswirkungen, die verbraucherpolitische Maßnahmen auf den Wettbewerb haben, werden mitunter nicht richtig eingeschätzt: informierte und mündige Verbraucher können den Wettbewerbsdruck erhöhen. Die moderne wissensbasierte Wirtschaft braucht Märkte, die auf die Bedürfnisse der Verbraucher reagieren. Die Verbraucher sind oft der Auslöser für die Entwicklung neuer Technologien und eine Triebfeder für Innovationen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verbraucherpolitik in die nächste Fassung der Lissabonner Leitlinien für Wachstum und Arbeitsplätze einfließen sollte.“
Ein Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen
Die EU-Verbraucherpolitik kann u. a. folgendermaßen zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen beitragen:
Der Einzelhandels-Binnenmarkt
Der Binnenmarkt der EU könnte wirtschaftlich gesehen der größte Einzelhandels-Binnenmarkt der Welt werden. Derzeit ist dieser Markt jedoch noch sehr zersplittert, denn die meisten Geschäfte werden auf den nationalen Märkten getätigt, auf denen der Wettbewerbsdruck nicht groß genug ist, um Preisunterschiede zu verringern. Ein integrierter Binnenmarkt, auf dem die Verbraucher bei Einzelhändlern in der gesamten EU Preise vergleichen und einkaufen könnten, würde den Wettbewerb verschärfen und käme den effizientesten Einzelhändlern zugute. Dieser Binnenmarkt könnte außerdem zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU nach außen beitragen, wenn er für Käufer aus aller Welt attraktiv wäre, die den elektronischen Geschäftsverkehr nutzen.
Der Sinn von Verbraucherschutzmaßnahmen
Informationsasymmetrien auf dem Markt, insbesondere bei einmaligen Käufen, bewirken ein Ungleichgewicht zwischen dem besser informierten Einzelhändler und dem schlechter informierten Verbraucher. Die Informationen, die der Verbraucher erhält, können unvollständig sein – oder gar falsch, missverständlich oder irreführend. Wir brauchen ein Verbraucherrecht, das für den gesamten Bereich der Werbung und des Handels eine zutreffende, präzise, unmissverständliche und nicht irreführende Information vorschreibt. Besser informierte Verbraucher, die eine freie Wahl treffen können, sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Markt ordnungsgemäß funktioniert. Sie können den Anstoß geben zu einem effizienteren Einsatz von Ressourcen und zu größerem wirtschaftlichem Wohlstand. Die Suche nach Informationen ist für die Verbraucher auch mit Kosten verbunden. Ebenfalls wichtig ist für sie die Transparenz des Marktes hinsichtlich der Preise, der Qualität, der Auswahl und des Kundendienstes. Diese Informationen müssen aber nicht nur zutreffend und transparent, sondern auch vergleichbar sein.
Verbraucherstrategie 2007-2013
Die Dimension der Wettbewerbsfähigkeit wird im Mittelpunkt der künftigen verbraucherpolitischen Strategie 2007-2013 stehen. Die drei Hauptziele der Strategie werden sein:
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