IP/07/252
Brüssel, den 27. Februar 2007
Der für Gesundheitsschutz zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou sagte: „Schwere Tierseuchen in Europa und andernorts haben gezeigt, wie wichtig es ist, über gut vorbereitete, gut ausgebildete Mitarbeiter zu verfügen, die ihre Erfahrung bei der Seuchenbekämpfung einbringen können. Der Zeitfaktor ist von wesentlicher Bedeutung, wenn es darum geht, größere Ausbrüche unter Kontrolle zu bringen. Mit diesem EU-Notfallteam werden wir in der Lage sein, rasch auf künftige Tiergesundheitskrisen in der EU zu reagieren und Drittländern im Bedarfsfall rasche Hilfe zu leisten.“
Unterstützung der EU für Drittländer
Die EU hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Sachverständige in Mitgliedstaaten und Drittländer entsandt, denen es aufgrund unzureichender Ressourcen schwer fallen könnte, Seuchenprobleme allein zu bewältigen. Bei Verbreitung des Vogelgrippevirus H5N1 im Jahr 2006 wurden z. B. EU-Veterinärsachverständige in zahlreiche Drittländer geschickt, darunter die Türkei, Rumänien, die Ukraine, Bulgarien und Ägypten. Ebenso sorgte die Kommission, als letztes Jahr die Blauzungenkrankheit in Nordeuropa bestätigt wurde, dafür, dass Veterinärsachverständige mit großer einschlägiger Erfahrung den Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten beistanden. Durch den heutigen Beschluss wird das, was bereits gängige Praxis ist, auf eine formale Rechtsgrundlage gestellt.
Ein Mechanismus für rasche Hilfe
Bei einem schwerwiegenden Tierseuchenausbruch – insbesondere im Falle einer hoch ansteckenden und sich rasch ausbreitenden Krankheit – muss unverzüglich reagiert werden, und erfahrene Sachverständige können hierbei wertvolle Hilfe leisten.
Allerdings kann es recht zeitaufwändig sein, Menschen mit entsprechendem Fachwissen zu suchen, die im passenden Moment zur Verfügung stehen. Für das neue Gemeinschaftliche Notfallteam sollen Sachverständige aus den Bereichen Veterinärepidemiologie, Virologie, wild lebende Tiere, Laboranalyse, Risikomanagement und anderen relevanten Bereichen benannt werden, die bei Tierseuchenausbrüchen jederzeit kurzfristig abgestellt werden können.
Aufstellung des Teams
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission Listen der Sachverständigen, die sie als Mitglieder des Notfallteams vorschlagen, zusammen mit detaillierten beruflichen Profilen der Kandidaten. Die Kommission wählt aus diesen Vorschlägen die Mitglieder des Teams aus und informiert die Mitgliedstaaten entsprechend im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Die Liste der Sachverständigen wird jährlich aktualisiert und auf der Website der Kommission veröffentlicht.
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/food/animal/index_de.htm