IP/07/206
Brüssel, den 20. Februar 2007
Danuta Hübner, die für Regionalpolitik und den Solidaritätsfonds zuständige Kommissarin, sagte: „Mit der Entscheidung stellt die Europäische Union ihre Solidarität mit der betroffenen Region unter Beweis, die bereits 2005 von einer schweren Flutkatastrophe heimgesucht worden war, und insbesondere mit den von dieser Katastrophe am schwersten betroffenen Bürgern. Die Finanzhilfe wird dazu beitragen, die Kosten für die Wiederherstellung der Grundinfrastruktur und andere Maßnahmen der Katastrophenhilfe zu finanzieren.”
Griechenland wurde im März 2006 von schweren Überschwemmungen heimgesucht, die erhebliche Schäden in der Präfektur Evros, an der griechischen Ostgrenze anrichteten. Die Bevölkerung am oder nahe dem Fluss Evros, wo etwa 250 Mio. m² landwirtschaftlich genutzter Flächen überflutet wurden, hatte besonders unter den Folgen zu leiden. Neben schweren Schäden in der Landwirtschaft verursachte die Flut auch gravierende Beschädigungen der Verkehrswege und Wasserversorgungsnetze. Der Gesamtschaden wird auf 372 Mio. Euro geschätzt. Die Überschwemmungen, die als die schlimmsten der letzten 50 Jahre gelten, trafen ein Gebiet, das schon 2005 von einer schweren Flutkatastrophe heimgesucht worden war. Diese Häufung hatte enorme Auswirkungen auf die Wirtschaft der Region.
Gemäß den Regeln des Solidaritätsfonds hat die Kommission einen Vorschlag angenommen, insgesamt 9 306 527 Euro für Griechenland bereitzustellen. Damit der Betrag zur Verfügung gestellt werden kann, muss die Haushaltsbehörde einen Nachtragshaushalt genehmigen; dann müssen die Kommission und die griechischen Behörden eine Finanzierungsvereinbarung abschließen.
Hintergrund
Der 2002 gegründete EU-Solidaritätsfonds gewährt Mitgliedstaaten und Beitrittsländern Nothilfe im Falle größerer Naturkatastrophen. Ihm steht jährlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Um eine Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds zu erhalten, müssen die betroffenen Länder eine durch entsprechende Angaben untermauerte Schadensschätzung vorlegen; die Kommission prüft den Antrag anhand bestimmter Kriterien, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU-Mittel zur Deckung des dringendsten Bedarfs verwendet werden.
In einer Vereinbarung zwischen der Kommission und dem Empfängerland ist festzulegen, welche Bedingungen für die Verwendung der Hilfe gelten.
Am 6. April 2005 hat die Kommission einen Vorschlag für einen neuen,
erweiterten Solidaritätsfonds der EU (für den Zeitraum 2007-2013)
angenommen. Der Vorschlag sieht vor, dass auch bei anderen Katastrophen als
Naturkatastrophen eine Unterstützung aus dem Fonds gewährt werden
kann. Ferner sollen die Kriterien für die Förderfähigkeit und die
Mechanismen für die Hilfeleistung verbessert werden (siehe MEMO/05/111).
Dieser Vorschlag liegt dem Rat vor.
Weitere Informationen sind von folgender
Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/solidar/solid_de.htm