IP/07/1988
Brüssel, den 20. Dezember 2007
Herr Dimas erklärte: „Nach ihrer Rückkehr von Bali stand den Umweltministern klar vor Augen, wie groß die Herausforderung ist und dass unbedingt gehandelt werden muss. Mit der politischen Einigung, den Luftverkehr in das Emissionshandelssystem einzubeziehen, setzt die EU ein deutliches Zeichen für ihre Entschlossenheit, handfeste Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen.“ Dass keine Einigung zur Bodenrichtlinie zustande kam, kommentierte er wie folgt: „Ich bin sehr enttäuscht, dass der Rat trotz der gewaltigen Bemühungen der portugiesischen Ratspräsidentschaft, der Unterstützung vieler Umweltminister in der heutigen Ratssitzung sowie dem befürwortenden Votum und der breiten Zustimmung des Europäischen Parlaments keine politische Einigung zum Vorschlag für eine Boden-Rahmenrichtlinie erzielen konnte. So wurde eine Gelegenheit, die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen, verpasst. Ich will weiter mit dem Rat zusammenarbeiten, um so schnell wie möglich zu einer Einigung zu gelangen.“
Flugzeugemissionen und das Emissionshandelssystem
Die Position des Rates lehnt sich eng an den ursprünglichen Vorschlag der Kommission vom 20. Dezember 2006 an (IP/06/1862 und MEMO/06/506), und die meisten Änderungen sind technische Verbesserungen. Allerdings nahm der Rat auch Änderungen eher politischer Natur vor, u. a. Folgendes:
Die somit erzielte politische Einigung wird nun in einiger Zeit im Jahre 2008 als „gemeinsamer Standpunkt“ förmlich angenommen. Er geht im Herbst zur zweiten Lesung an das Europäische Parlament.
Boden-Rahmenrichtlinie
Mit der Boden-Rahmenrichtlinie sollen EU-weit geltende gemeinsame Prinzipien und Ziele festgelegt und die Mitgliedstaaten auf einen systematischen Ansatz zur Erfassung und Bekämpfung der Bodenverschlechterung verpflichtet werden. Die Einigung scheiterte vor allem an Subsidiaritätsvorbehalten, da nach Auffassung mancher Mitgliedstaaten der Boden keine auf EU-Ebene zu verhandelnde Materie darstellt. Andere äußerten die Befürchtung, die mit der Richtlinie verbundenen Kosten seien zu hoch oder die Durchführung zu aufwendig.
Umwelt und Gesundheit
Die Kommission begrüßte außerdem die Schlussfolgerungen des Rates zu Umwelt und Gesundheit und betonte deren Zweckmäßigkeit für die weitere Durchführung des Aktionsplans Umwelt und Gesundheit.
Hintergrundinformationen
Emissionshandelssystem der EU (EU ETS):
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission.htm
Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU ETS: http://ec.europa.eu/environment/climat/aviation_en.htm