IP/07/1901
Brüssel, den 11. Dezember 2007
In der heute bekannt gegebenen Studie wurden die berufsethischen Regeln und Normen in den europäischen und in verschiedenen nationalen Institutionen geprüft. So untersuchte die Studie die Regeln für die Erklärung finanzieller Interessen und Vermögenswerte, für Nebentätigkeiten, Loyalität, die Annahme von Geschenken, Orden und Ehrenzeichen, Unparteilichkeit und Interessenskonflikte, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat mit früherer oder gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit, Beschränkungen des beruflichen Engagements oder sonstiger Tätigkeiten nach Beendigung des Mandats und ähnliche ethische Aspekte.
Dies war eine erste Gelegenheit, die besten ethischen Praktiken in den öffentlichen Verwaltungen miteinander zu teilen. Die Europäische Kommission zeigt sich nach dieser Studie in einem positiven Licht, in absoluter sowie relativer Hinsicht. Eine Schlussfolgerung ist, dass wir weiter sicherstellen müssen, dass die ethischen Regeln angewandt und regelmäßig überprüft werden und dass in der ganzen Kommission eine starke, kohärente ethische Kultur eingeführt wird.
Hintergrund
Im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative veröffentlichte die Europäische Kommission im Juli 2006 eine Ausschreibung für die Durchführung einer vergleichenden – nach Land gegliederten - Studie der berufsethischen Regeln und Normen, die für Inhaber öffentlicher Ämter in den europäischen Organen und den nationalen Parlamenten, den nationalen Regierungen, den Verfassungsgerichten (obersten Gerichtshöfen), den Rechnungshöfen und Zentral-/Nationalbanken der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Rumänien, Bulgarien, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika gelten.
Im Hinblick auf die europäischen Institutionen untersuchte und verglich die Studie die berufsethischen Regeln und Normen in der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof, der Europäischen Zentralbank und der europäischen Investitionsbank. Mittels eines Fragebogens wurden die Befragten aufgefordert, Informationen darüber zu liefern, ob und wie sie 15 verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Interessenskonflikten regeln. Die Forschungsdaten bestanden aus 19 Fragen, die in allen Mitgliedstaaten fünf Institutionen und den oben genannten sechs europäischen Institutionen vorgelegt wurden. Von den an dieser Studie beteiligten 141 Institutionen beantworteten 88 (62%) alle Fragen.