Navigation path
Left navigation
Additional tools
IP/07/1860 Brüssel, 5. Dezember 2007 Kommission schlägt neue wettbewerbsfördernde Maßnahmen für Verteidigungsindustrie und Verteidigungsmärkte vorDie Zersplitterung des europäischen Marktes und voneinander abweichende Maßnahmen auf nationaler Ebene bewirken Bürokratie, hemmen Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit und schwächen damit letztendlich die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Um dem abzuhelfen, legte die Europäische Kommission heute ein Maßnahmenpaket vor. Dieses „Verteidigungspaket“ umfasst drei Elemente: 1) eine Mitteilung mit Empfehlungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweigs; 2) eine Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern, durch die die Verteidigungsmärkte der Mitgliedstaaten geöffnet und der innereuropäische Wettbewerb in diesem Bereich gefördert werden sollen; 3) eine Richtlinie über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern, die den Handel innerhalb der EU erleichtern soll. Die vorgeschlagenen Rechtsakte werden zur Entstehung eines wirklichen europäischen Marktes in diesem Bereich beitragen, ohne dass die Mitgliedstaaten die Kontrolle über ihre wesentlichen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen verlieren.Der für die Unternehmens- und Industriepolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen erklärte hierzu: „Die Öffnung des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter wird die Wettbewerbsfähigkeit der verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas stärken. Für die Autonomie Europas in diesem Bereich ist dies unerlässlich.“ Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy ergänzte: „Unionsweit geltende transparente und wettbewerbsorientierte Regeln für die Auftragsvergabe sind für die Errichtung eines gemeinsamen Verteidigungsmarktes entscheidend. Sie werden dazu führen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsmärkte zum Nutzen der Streitkräfte, der Steuerzahler und der Industrie stärker öffnen. Zurzeit beeinträchtigt ein unzweckmäßig zersplitterter politischer und rechtlicher Rahmen die Effizienz der europäischen Verteidigungsmärkte und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftszweigs. Die Mitgliedstaaten berufen sich sehr häufig auf Artikel 296 EG-Vertrag, um bei Aufträgen im Verteidigungsbereich von den EU-Vergabevorschriften abzuweichen und verschärfen dadurch die Divergenzen und Unstimmigkeiten zwischen den Verteidigungsmärkten. Außerdem wird ihm Rahmen der nationalen Systeme zur Kontrolle der Verbringungen von Verteidigungsgütern nicht zwischen Ausfuhren in Drittländer und Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten unterschieden. Die Anwendung uneinheitlicher und unangemessener nationaler Genehmigungssysteme beeinträchtigt die Beschaffungssicherheit zwischen den Mitgliedstaaten, kostet die Unternehmen jährlich über 400 Millionen EUR und schränkt die Marktchancen für wettbewerbsfähige KMU ein, die in anderen Mitgliedstaaten als Zulieferer tätig sind. Die Verwendung nicht harmonisierter Normen behindert die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Produktionsprogrammen. Rechtsvorschriften zur Stärkung des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter Die Kommission hat heute zwei neue Rechtsetzungsinitiativen vorgelegt:
Politische Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Verteidigungsindustrie Zudem hat die Kommission in ihrer Mitteilung eine Reihe künftiger Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs genannt. Insbesondere wird sie
Weitere Informationen: |
Side Bar