IP/07/1852
Brüssel, 4. Dezember 2007
Syniverse bietet weltweit Technologiedienstleistungen für Unternehmen im Bereich der Drahtloskommunikation an. Der BSG-Konzer[n] ist ein weltweiter Anbieter von Lösungen für Zahlungsverarbeitung, Datenclearing, Zahlungsabwicklung und Risikomanagement für Diensteanbieter in den Bereichen drahtgebundene und drahtlose Kommunikation. Das geplante Vorhaben betrifft nur den Erwerb des Drahtlosgeschäfts des BSG-Konzerns, und zwar in erster Linie die Bereitstellung von Datenclearing- und Finanzclearing-Diensten für Mobilfunknetzbetreiber („MNO“, mobile network operator). Der BSG-Konzern behält seinen Geschäftsbereich für drahtgebundene Telekommunikation bei, den er in Nordamerika betreibt.
Die Tätigkeit der beiden Unternehmen überschneidet sich ausschließlich auf dem Markt für Datenclearing-Dienste für Mobilfunk-Roaming. Mit diesen Diensten stellen Datenclearing-Unternehmen den Austausch von Roaming-Daten zwischen MNO bereit und ermöglichen so die Fakturierung von Roaming-Diensten für Endbenutzer.
Durch das geplante Rechtsgeschäft würde sich die Anzahl der Wettbewerber, die derzeit in Europa auf diesem Markt für Clearingdienste für Roamingdaten konkurrieren, von drei auf zwei verringern. Die eingehende Prüfung der Kommission hat jedoch gezeigt, dass Syniverse keinen nennenswerten Druck auf die Preise von BSG ausübt und der Wechsel von BSG zu Syniverse (oder umgekehrt) sehr selten vorkommt; zudem haben sowohl BSG als auch Syniverse in dem Marktführer Mach einen starken Konkurrenten. So dürfte zwischen dem fusionierten Geschäftsbereich von Syniverse/BSG und Mach künftig scharfer Wettbewerb herrschen.
Ferner könnten andere noch nicht in Europa tätige Datenclearing-Unternehmen europäischen MNO derlei Dienste bereitstellen, da es keine Kapazitätszwänge gibt und mehrere MNO diese Unternehmen – beispielsweise das US-Unternehmen VeriSign – eindeutig für ernst zu nehmende Bieter halten.
Darüber hinaus könnten durch neue technologische Entwicklungen andere Mitbewerber, insbesondere Softwareanbieter für die Fakturierung von Mobilfunk-Diensten, befähigt und ermuntert werden, in den Markt für Datenclearing-Dienste einzutreten. Die Untersuchung der Kommission hat auch ergeben, dass die MNO stark genug bleiben würden, um die Möglichkeit einseitiger Preiserhöhungen durch das fusionierte Unternehmen zu unterbinden. Beispielsweise könnten in erster Linie den Markteintritt neuer Wettbewerber fördern.
Die eingehende Marktuntersuchung bestätigte außerdem, dass eine
Verringerung der Zahl der gegenwärtig in Europa tätigen Anbieter von
Datenclearing-Diensten kaum zu einer Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der
restlichen Anbieter führen dürfte. Insbesondere würden die
Dynamik des Marktes und der Ausschreibungsprozess – über den die
Kunden diese Dienste vornehmlich in Anspruch nehmen – die Markttransparenz
mindern und somit auch die Möglichkeit schmälern, die Koordinierung
von Preisen oder anderen Marktbedingungen zu überwachen. Ferner werden neue
Verträge nur sehr unregelmäßig vergeben. Dadurch wäre es
viel schwieriger und kaum Erfolg versprechend, Wettbewerber abzustrafen, denen
vorgeworfen würde, sich nicht an eine etwaige gemeinsame Absprache gehalten
zu haben. Darüber hinaus würden Markteinsteiger sehr wahrscheinlich
den Erfolg jedweder Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens
gefährden.
Weitere Informationen zu dieser Übernahme finden Sie
unter:
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m93.html#m_4662