IP/07/1851
Brüssel, den 4. Dezember 2007
„Ich begrüße diesen wichtigen Schritt in den Luftverkehrsbeziehungen der EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mit diesem Abkommen wird anerkannt, dass es sich bei den Fluggesellschaften in der EU nicht mehr um nationale Gesellschaften, sondern um Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft handelt. Nun haben alle Luftfahrtunternehmen der EU im Luftverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten diskriminierungsfreien Marktzugang“, erklärte Kommissionsvizepräsident Barrot bei Unterzeichnung des Abkommens.
Dieses so genannte „horizontale“ Abkommen ersetzt nicht die bilateralen Abkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern bringt sie mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang, indem die in den bilateralen Luftverkehrsabkommen enthaltenen staatszugehörigkeitsbedingten Beschränkungen beseitigt werden. Bislang wurden weltweit mit 29 Staaten horizontale Abkommen ausgehandelt. Ungefähr 600 Luftverkehrsabkommen wurden durch gemeinsame Anstrengungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten so geändert, dass die Staatszugehörigkeitsregeln durch den Grundsatz der Benennung als Luftfahrtunternehmen der EU ersetzt wurden.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt in den Luftverkehrsbeziehungen
zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die als erstes Land in
der Golfregion ein solches Abkommen unterzeichnet haben. Der Luftverkehr ist
für die Beziehungen zwischen beiden Regionen von entscheidender Bedeutung,
da er Verbindungen zwischen den Menschen, den Kulturen und den Unternehmen
herstellt.
Weitere
Informationen zu den internationalen Luftverkehrsbeziehungen der EU finden sich
unter:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/international/index_en.htm