IP/07/1754
Brüssel, den 23. November 2007
Mehrwertsteuer: Europäische Kommission
macht Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur
Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
Im Anschluss an die Mitteilung über die
Europäische Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs (IP/06/697)
hat die Europäische Kommission auf Ersuchen des ECOFIN-Rates im Juni 2007
eine Mitteilung mit wichtigen Vorschlägen für eine verbesserte
Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und insbesondere des Karussellbetrugs
in den Mitgliedstaaten angenommen. In der Mitteilung wird angeregt, dass der
ECOFIN-Rat auf seiner Tagung am 4. Dezember 2007 politische Leitlinien
für die künftige Arbeit erteilt.
László Kovács, Kommissar für Steuern und Zollunion,
meinte dazu: "Ich stelle mit Genugtuung fest, dass ausgehend von der im Mai
vergangenen Jahres vorgelegten Mitteilung über die Notwendigkeit der
Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs
eingehende Diskussionen zwischen Steuerbehörden, Unternehmensvertretern und
der Kommission geführt wurden. Als für den Bereich Steuern
zuständiger Kommissar halte ich es für absolut unerlässlich, die
Steuerbehörden für die Bekämpfung des Steuerbetrugs mit
moderneren und wirksameren Waffen für einen schnelleren Austausch
präziser Informationen auszurüsten."
Die Mitteilung enthält wichtige Vorschläge für die
Verbesserung der derzeitigen Situation. Der Rat soll nun die erforderlichen
politischen Leitlinien für die künftige Arbeit erteilen:
- Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über den
innergemeinschaftlichen Handel muss verbessert werden, indem mehr Wert auf
Genauigkeit gelegt wird. Wenn sich dadurch der Arbeits- und Zeitaufwand bei der
Erfüllung der Berichtspflichten erhöhen sollte, könnte dies durch
den Abbau des Verwaltungsaufwandes in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
- Die Verwaltung der Mehrwertsteuer-Regelung durch die nationalen
Steuerbehörden sollte gemeinschaftsweit ausgerichtet sein, so dass diese
Behörden nicht nur für den Schutz ihrer eigenen
Mehrwertsteuereinnahmen, sondern auch der der anderen Mitgliedstaaten
verantwortlich wären. Damit dürfte sich der Schutz der Einnahmen aller
Mitgliedstaaten verbessern.
- Für die Eingabe und Löschung der Daten der Steuerpflichtigen in
der EU ist ein gemeinsamer Ansatz erforderlich. Nach Auffassung der Kommission
sollte ein Mitgliedstaat, der seine Datenbank nicht regelmäßig
aktualisiert, für den dadurch in einem anderen Mitgliedstaat entstandenen
Mehrwertsteuerausfall haften.
- Die Möglichkeiten der Steuerbehörden, Mehrwertsteuereinnahmen in
Betrugsfällen beizutreiben, müssen dadurch verbessert werden, dass die
gesamtschuldnerische Haftung gezielt auf Wirtschaftsbeteiligte, die in
betrügerische Tätigkeiten verwickelt sind, angewendet wird. Die
Rechtssicherheit für steuerehrliche Unternehmer und die Verbesserung der
Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung müssen gewährleistet
sein.
Hintergrund
In ihrer Mitteilung von 2006 (IP/06/697,
MEMO/06/221)
zeigt die Kommission drei Möglichkeiten zur Bekämpfung von
Mehrwertsteuerbetrug auf:
- Verbesserung der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Steuerbetrug im
Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu bekämpfen (sog. „Option
der konventionellen Maßnahmen");
Weiter reichende
Maßnahmen, wie:
- Änderung des bestehenden Mehrwertsteuersystems, wobei die
Mitgliedstaaten die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Inlandsumsätze
ausdehnen können;
- Änderung des bestehenden Mehrwertsteuersystems durch Einführung
eines Systems zur Besteuerung innergemeinschaftlicher
Umsätze.
Seitdem wurde dieses Thema von jeder
Ratspräsidentschaft auf die Tagesordnung eines ECOFIN-Rates gesetzt. Auf
der Tagung des ECOFIN-Rates vom Juni 2007 haben die Finanzminister die
Kommission ersucht, die drei Möglichkeiten eingehend zu prüfen und bis
Ende 2007 über den Stand der Erörterungen Bericht zu erstatten.
Die jetzt vorgelegte Mitteilung bezieht sich ausschließlich auf die
konventionellen Maßnahmen.
Bei den weiter reichenden Maßnahmen führt die Tatsache, dass sehr
eingehende Analysen erforderlich sind und externes Wissen eingeholt werden muss
(externe Studien, Beiträge der Wirtschaft und der Verwaltungen der
Mitgliedstaaten) dazu, dass die Kommission erst zu Beginn des kommenden Jahres
in der Lage sein wird, einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Weitere
Informationen zu der genannten Mitteilung sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/reports/index_de.htm