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Brüssel, den 16. November 2007
Der für das Ressort Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Günter Verheugen erklärte dazu: „Dies ist eine äußerst begrüßenswerte Entwicklung. Die Einführung des ESP war auch eine der wichtigsten Empfehlungen der hochrangigen Gruppe CARS 21, und ich freue mich, dass sie nun in die Tat umgesetzt wird. Vor allem im Güter- und Personenkraftverkehr können solche fortschrittlichen Systeme viele Menschenleben retten, denn Lkw- und Busunfälle haben oft verheerende Folgen.“
Ein elektronisches Stabilitätsprogramm wirkt auf das Brems- bzw. Antriebssystem eines Fahrzeugs ein und hilft dem Fahrer, in einer kritischen Situation (z. B. bei schlechten Straßenverhältnissen oder zu schneller Kurvenfahrt) die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten. Seine Funktionsweise besteht in der Regel darin, dass es an jedem einzelnen Rad den Schlupf misst und die Antriebsleistung verringert oder eines oder mehrere Räder abbremst, um Fahrstabilität zu erzielen. Ein breiter ESP-Einsatz bedeutet nicht nur weniger Unfallopfer, sondern er könnte auch zahlreichen Verkehrsstaus vorbeugen, die durch Unfälle mit großen Fahrzeugen verursacht werden.
Diese auf einer Sitzung auf UN-Ebene in Genf erzielte Vereinbarung sieht vor, dass schwere Nutzfahrzeuge, die nach der UN/ECE-Regelung Nr.13 über Bremsen (UN/ECE: Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) genehmigt sind, mit einem ESP-System entsprechend den vereinbarten Spezifikationen ausgerüstet sein müssen. Mit Verweis auf diese UN/ECE-Regelung kann die EU somit ESP als Standardausstattung vorschreiben. Die Vorschriften werden schrittweise über mehrere Jahre eingeführt, wobei jene Fahrzeuge Vorrang haben, bei denen der Nutzen am größten ist wie schwere Zugmaschinen mit Anhängern und Reisebusse. Der Regelung Nr. 13 zufolge müssen ab 2010 neue Fahrzeugtypen in den häufigsten Fahrzeugklassen mit ESP ausgerüstet sein.
Die UN/ECE-Regelung Nr. 13 über Bremsen hat nicht nur in Europa,
sondern auch in vielen anderen Teilen der Welt Geltung, so dass die Aufnahme der
genannten Vorschriften in diese Regelung zu einer Harmonisierung der geltenden
Standards führt und den breiteren Einsatz des ESP auch in jenen
Ländern fördert, in denen es noch nicht vorgeschrieben ist. Ausführlichere
Informationen über die Arbeit der UN/ECE finden Sie hier.
Ähnliche Vorschriften über den Einbau von ESP in leichte
Nutzfahrzeuge wie Pkw dürften im Jahr 2008 vereinbart werden (Globale
harmonisierte Regelung über Stabilitätskontrolle bei leichten
Nutzfahrzeugen).