IP/07/1683
Brüssel, den 13. November 2007
Umweltkommissar Stavros Dimas: „Der Schutz der biologischen Vielfalt ist ein wesentliches Ziel der Europäischen Union. Natura 2000 ist der Eckpfeiler der Politik der EU in diesem Bereich und eine entscheidende Waffe im Kampf mit dem Ziel, Schwund der biologischen Vielfalt bis 2010 einzudämmen. Ich freue mich, dass wir auf dem Wege zur Vollendung des Netzes so weit vorangekommen sind, und ich bin besonders froh, dass Gebiete der neueren Mitgliedstaaten erstmals auf die EU-Listen gesetzt wurden.“
Durch die heute getroffenen Kommissionsentscheidungen wird „Natura 2000“ um 4255 zusätzliche Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse mit einer Gesamtfläche von etwa 90 000 km² (etwa die Größe Portugals) ausgeweitet.
Die pannonische BR in der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakei ist ein Neuzugang. In der atlantischen, der borealen und der kontinentalen BR wurde das Netz um Gebiete in den Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, sowie um eine erhebliche Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlichem Interesse in einer Reihe alter Mitgliedstaaten erweitert, die ihre nationalen Vorschläge ergänzen (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien). Die zusätzliche Ausweisung großer küstenferner Meeresgebieten (mehr als 8000 km² auf Vorschlag Deutschlands) als Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse ist eine weitere Neuerung.
Die Kommission wird im späteren Verlauf dieses Jahres auch die Gemeinschaftslisten für die alpine und die makaronesische BR sowie im Januar 2008 diejenige für die mediterrane BR auf den neuesten Stand bringen.
Hintergrund
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten, das das langfristige Überleben der wertvollsten Lebensräume in Europa und der am meisten gefährdeten Arten sicherstellen soll. Es besteht aus besonderen Schutzgebieten (SAC), ausgewiesen von den Mitgliedsstaaten im Rahmen der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), sowie besonderen Schutzgebieten für wildlebende Vogelarten (SPAs), die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie von 1979 (79/409/EWG) eingerichtet haben. Mit dem Aufbau dieses Netzes von Schutzgebieten kommt die Gemeinschaft auch ihren sich aus dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt ergebenden Verpflichtungen nach. In den Naturschutzrichtlinien der EU heißt es, die Erhaltungsziele seien unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, regionalen und freizeitbedingten Erfordernisse zu verfolgen. Die Mitgliedstaaten wenden ihre eigenen Verfahren und Hilfsmittel an, um die Richtlinie umzusetzen.
Weitere Angaben (in englischer Sprache) finden Sie unter: