IP/07/158
Brüssel, den 8. Februar 2007
Verbraucherschutz: Europäische
Kommission ergreift Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchervertrauens
bei Internet-Transaktionen
Eine neue maßgebliche Initiative zur
gründlichen Überarbeitung der wichtigsten EU
Verbraucherschutzvorschriften – u. a. betreffend Garantien,
Rückvergütungen und vertragliche Widerrufsfristen usw. –, um
diese an die Herausforderungen einer sich rasch wandelnden digitalen Welt
anzupassen, wurde heute mit der Annahme eines Grünbuchs der
Europäischen Kommission eingeleitet. Die Verbraucherausgaben (Haushalte und
Organisationen ohne Erwerbszweck) belaufen sich auf insgesamt 58 % des
Bruttoinlandsprodukts der Union. Das Verbrauchervertrauen ist ausschlaggebend
dafür, wie, wann und wo die Verbraucher ihr Geld in den einzelnen
Wirtschaftsbereichen ausgeben. Alles deutet darauf hin, dass sich die
Verbraucher in der digitalen Welt noch nicht sicher genug fühlen, um deren
volles Potenzial zu nutzen. Nur ein Bruchteil – 6 % der Verbraucher in der
EU – tätigen derzeit grenzübergreifende Einkäufe im
Internet. Auf der Grundlage der Reaktionen auf das Grünbuch will die
Kommission das Vertrauen der Verbraucher in den EU Binnenmarkt stärken
– mit einem einzigen, einfachen Regelwerk, das es den Verbrauchern
ermöglicht, ihre Rechte zu kennen und in voller Sachkenntnis
Kaufentscheidung zu treffen, und das ihnen angemessenen Schutz im Falle von
Problemen gewährt. Klare Rechtsvorschriften sind ebenfalls ein Anreiz
für die Unternehmen, insbesondere KMU, sich über die Grenzen hinaus zu
wagen und sich das Kaufpotenzial, das die Verbraucher außerhalb des eigenen
Landes darstellen, zu erschließen. Das Grünbuch präsentiert 28
konkrete Vorschläge (die acht Richtlinien betreffen) für
Aktionsmöglichkeiten und lädt zu diesbezüglichen Kommentaren
ein.
„Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Welt ist in raschen
Veränderungen begriffen und Europa läuft Gefahr, in Rückstand zu
geraten,“ sagte Meglena Kuneva, neue EU Kommissarin für
Verbraucherangelegenheiten, bei ihrer ersten Pressekonferenz in Brüssel.
„Wir brauchen eine grundlegende Überarbeitung des Verbraucherrechts.
Derzeit gibt es keinen ausreichenden Verbraucherschutz im Internet, und komplexe
Vorschriften stehen künftigen brillanten Geschäftsideen im Wege. Auf
diese Herausforderungen müssen wir neue Antworten finden. Es ist zu
überlegen, ob wir es uns leisten können, europaweit über 27
virtuelle Mini-Märkte zu verfügen, mit den entsprechenden Nachteilen
für die Verbraucher, ihre Auswahlmöglichkeiten und den
Preiswettbewerb. Internet-Shopping muss für die Verbraucher sicherer
werden, damit hier ein attraktiver Markt entstehen kann. Die Spielregeln haben
sich geändert. Darauf muss die Verbraucherpolitik reagieren.“
Die aktuelle Situation
Neuere Statistiken zeigen, dass die Europäischen Verbraucherzentren
jährlich mit Hunderten von Beschwerden im Zusammenhang mit
grenzübergreifenden Internet-Einkäufen befasst werden. Dabei geht es
insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit versäumter oder
verspäteter Lieferung, Widerrufsfristen, Warenrückgabe und
Rückvergütungen.
Handlungsfelder
Die geltenden Verbraucherschutzvorschriften haben zwar gute Dienste
geleistet, aber über die letzten 15 bis 20 Jahren hinweg wurden sie immer
nur weiter ausgefeilt. In der Tat existiert ein „Patchwork“
unterschiedlicher nationaler Vorschriften, wobei die grundlegenden EU
Bestimmungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestalten wurden.
Außerdem stellt uns das Internet vor ganz neue Herausforderungen, die nicht
zufrieden stellend gelöst sind – weder für die Verbraucher, die
keine fairen Geschäftsbedingungen vorfinden, noch für die Unternehmen,
die sich einer Masse komplexer Vorschriften gegenübersehen.
Das Grünbuch zeigt 28 mögliche Aktionspunkte auf,
darunter:
- Bessere Definition des Begriffs „Lieferung“ bei
grenzübergreifenden Einkäufen (der größte Beschwerdebereich
der Online-Kunden) im Hinblick auf einen besseren Schutz der Verbraucher und die
Klärung ihrer Rechte bei verspäteter, teilweiser oder versäumter
Lieferung.
- Klärung und Vereinfachung der Vorschriften für die
Produktrückgabe: Die derzeit in der EU geltenden Regeln variieren stark,
von der Benachrichtigung des Verkäufers per E Mail bis zur obligatorischen
Verwendung von Einschreiben.
- Vereinbarung gemeinsamer Regeln für das Recht auf Produktrückgabe
und die damit verbundenen Kosten: Hier variieren die Vorschriften derzeit von
der kostenfreien Rückgabe bis zur vollständigen Kostenübernahme
durch den Verbraucher selbst.
- Vereinfachung der Abhilfemöglichkeiten für die Verbraucher durch
gemeinsame Vorschriften: Eine Minderung des Kaufpreises oder eine
Vertragsauflösung kann derzeit nur dann verlangt werden, wenn eine
Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder
unverhältnismäßig ist. Für die Verbraucher ist es
insbesondere aus der Ferne schwer zu beurteilen, ob die Behauptung des
Verkäufers, eine bestimmte Art der Abhilfe sei
unverhältnismäßig, zutrifft oder nicht. Das Grünbuch fasst
ein System ins Auge, bei dem die Verbraucher zwischen den verfügbaren
Abhilfemöglichkeiten frei wählen können.
- Klärung des Rechts auf Rückgabe einer Ware – durch EU weit
harmonisierte „Widerrufsfristen“ –, wenn man eine
Kaufentscheidung rückgängig machen will.
- Und noch weitere Fragen harren einer Lösung, z. B.: Sollten die
für Waren geltenden Garantien und Rechte auf bestimmte Dienste ausgeweitet
werden (z. B. Verbraucher, die eine CD in einem Geschäft kaufen, erhalten
eine Garantie für etwaige Schäden, dies gilt jedoch nicht für
Verbraucher, die Musik aus dem Internet herunterladen). Außerdem sind
Klärungen in Bezug auf „gebrauchte Güter, die in einer
öffentlichen Versteigerung verkauft werden“ notwendig, die zur Zeit
vom Geltungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ausgenommen sind, um
bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Weitere
Schritte
Die Konsultationen zum Grünbuch „Die Überprüfung des
gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ dauern drei Monate.
In diesem Zeitraum will sich die Verbraucherschutzkommissarin in direkten
Gesprächen selber informieren und dazu mit zahlreichen direkt betroffenen
Interessenvertretern zusammentreffen: Frauenverbände, Senioren unter den
Verbrauchern, Konsumentenorganisationen, KMU, Mitglieder des Europäischen
Parlaments, Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten und größere
Einzelhandelsunternehmen. Vorschläge für konkrete Initiativen –
rechtlicher oder sonstiger Art – zur Behebung bestehender Probleme und
Engpässe werden danach weiteren Überlegungen unterzogen.
Vgl. MEMO/07/48
für ausführlichere Informationen über das grundlegende EU
Verbraucherrecht und die gängigsten Beschwerden.