IP/07/1567
Brüssel, den 22. Oktober 2007
(siehe auch MEMO/07/420)
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Es freut mich, dass Microsoft endlich konkrete Schritte unternimmt, um die Entscheidung von 2004 uneingeschränkt umzusetzen. Bedauerlicherweise ist Microsoft hierzu erst jetzt, nach erheblicher Verzögerung, zwei Gerichtsurteilen und der Verhängung täglicher Geldbußen bereit. Jetzt werden die von der Kommission durchgesetzten Maßnahmen allen Computernutzern zugute kommen, denn sie ermöglichen auf dem Servermarkt wieder Wettbewerb und Innovation. Die Kommission wird weiter genauestens darauf achten, dass Microsoft seinen Verpflichtungen nachkommt und nicht zu anderen wettbewerbswidrigen Praktiken greift. Ich war schon immer der Meinung, dass diese Entscheidung Entwicklern von Open-Source-Software zugute kommen sollte – jetzt ist es endlich so weit.
Der Marktanteil von Microsoft auf dem Markt für PC-Betriebssysteme liegt bei 95 % und auf dem Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssystemen über 70 %. Die einzige Alternative zu den Arbeitsgruppenserver-Betriebssystemen von Microsoft sind im Grunde Open-Source-Produkte. Damit sind die Entwickler solcher Produkte praktisch die Einzigen, die in diesem Bereich Wettbewerbsdruck auf Microsoft ausüben können. Mehr Wettbewerb auf diesem Markt dürfte für die Nutzer innovativere Produkte mit besserer Funktionalität zu geringeren Preisen bedeuten. Aus diesem Grund ist es für die Wirksamkeit der Entscheidung von 2004 wesentlich, dass Microsoft den Entwicklern von Open-Source-Software tatsächlich Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen gewährt.
Im Einklang mit der Entscheidung von 2004 bietet Microsoft Unternehmen, die Zugang zu Interoperabilitätsinformationen wünschen, zwei unterschiedliche Lizenzverträge an. Der erste, das sogenannte „No Patent Agreement“, erlaubt den Lizenznehmern zwar den Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen, beinhaltet aber keine Patentlizenz. Eine solche Patentlizenz ist aber nach Ansicht von Microsoft notwendig – eine Ansicht, die nicht von allen geteilt wird. Microsoft hat diesen Lizenzvertrag jetzt in dreierlei Hinsicht geändert:
Die zweite Lizenz („Patent Agreement“) bezieht sich auf Patente, die Microsoft für wichtig hält. Microsoft wird jetzt eine weltweite Patentlizenz für eine reduzierte Lizenzgebühr von 0,4 % des Umsatzerlöses der Lizenznehmer anbieten.
Unternehmen können demnach weiterhin, je nachdem, ob sie eine Patentlizenz für erforderlich halten, den einen oder den anderen Vertragstyp wählen.
Ursprünglich hatte Microsoft Lizenzgebühren in Höhe von 5,95 % des Umsatzerlöses für eine Kombination aus Zugang zu geheimen Interoperabilitätsinformationen und Patentlizenz verlangt und sich geweigert, die Lizenzbedingungen dem Open-Source-Geschäftsmodell anzupassen.
In einer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 1. März 2007 hatte die Kommission Microsoft wegen der überhöhten Preise Geldbußen angedroht (IP/07/269). Sie hatte auch angekündigt, sie werde dafür sorgen, dass Entwickler von Open-Source-Software Zugang zu den nicht innovativen Teilen der Interoperabilitätsinformationen erhalten (IP/05/673).
Zusätzlich zu den beiden Lizenzverträgen wird Microsoft sich öffentlich verpflichten, Patente für Interoperabilitätsinformationen im Falle nicht kommerzieller Projekte zur Entwicklung von Open-Source-Software nicht geltend zu machen.
All dies wird gewährleisten, dass die Wettbewerber von Microsoft – und zwar auch diejenigen, die dem Open-Source-Geschäftsmodell folgen – auf dem Arbeitsgruppenservermarkt zu angemessenen Bedingungen Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen erhalten, was wiederum mehr Wettbewerb und Innovation auf diesem Markt ermöglicht.
Die inzwischen vorgelegten Interoperabilitätsinformationen scheinen im Großen und Ganzen vollständig zu sein. Lizenznehmer können zusätzliche Fragen stellen, und Microsoft ist verpflichtet, die Informationen regelmäßig zu aktualisieren, um der Entwicklung seiner Produkte Rechnung zu tragen. Sowohl die Kommission als auch die Lizenznehmer können jetzt durchsetzen, dass Microsoft die Informationen ständig auf den neusten Stand bringt.
Hintergrund
Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver laufen auf Zentralrechnern, die Büroangestellten in aller Welt bei ihrer täglichen Arbeit bestimmte Dienste bereitstellen (z. B. gemeinsame Nutzung von Dateien und Druckern, Sicherheitsverwaltung und Verwaltung von Benutzerkennungen). Die Kommission forderte Microsoft in ihrer Entscheidung dazu auf, den Wettbewerbern Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung zu stellen, die eine vollständige Interoperabilität von Nicht-Microsoft-Arbeitsgruppenservern mit Windows-PCs und Windows-Servern, d. h. die reibungslose Kommunikation mit den omnipräsenten Windows-Betriebssystemen, ermöglichen.
Die Kommission hatte in ihrer Entscheidung von 2004 gegen Microsoft eine Geldbuße in Höhe von 497 Mio. EUR verhängt. Grund war die Verletzung der Vorschriften des EG-Vertrags über den Missbrauch einer beherrschenden Marktstellung (Artikel 82) durch Ausdehnung des Quasi-Monopols bei PC-Betriebssystemen auf den Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme (siehe IP/04/382 und MEMO/04/70). Um dieser Praxis ein Ende zu machen, forderte die Kommission Microsoft auf, die Interoperabilitätsinformationen zu angemessenen, nicht diskriminierenden Bedingungen offenzulegen, damit Nicht-Microsoft-Arbeitsgruppenserver die volle Interoperabilität mit Windows-PCs und Windows-Servern erreichen können. Die Entscheidung von 2004 wurde unlängst vom Gericht erster Instanz bestätigt (siehe CJE/07/63 und MEMO/07/359)
Dem Open-Source-Geschäftsmodell liegt der Gedanke zu Grunde, dass jeder
das Recht hat, ein solches Computerprogramm zu kopieren, zu verändern und
weiterzugeben. Einnahmen werden mit den Dienstleistungen erzielt, die gemeinsam
mit der Software angeboten werden. Die Anbieter von Open-Source-Software sind
die wichtigsten Konkurrenten von Microsoft auf dem Markt für
Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme.
Vollständige Informationen zu
diesem Fall finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/cases/microsoft/