IP/07/1538
Brüssel, den 17. Oktober 2007
Nach der Verordnung Nr. 3821/85 müssen alle LKW und Busse, die unter die Lenkzeitregelung fallen und nach dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, mit digitalen Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. Griechenland hat nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Insbesondere hat Griechenland bisher weder eine nationale Stelle für die Kartenausstellung noch das System für die Anfertigung und sichere Verteilung der Fahrtenschreiberkarten eingerichtet. Zu den Karten gehören die von den Fahrern genutzten Fahrerkarten, die von den Kontrolleuren für den Zugang und die Prüfung der Daten des digitalen Fahrtenschreibens verwendeten Kontrollkarten, die von den Verkehrsunternehmen für die Abspeicherung der Daten genutzten Unternehmenskarten und die für die volle Betriebsfähigkeit der Fahrtenschreiber erforderlichen Werkstattkarten.
Daher können Fahrer mit Wohnsitz in Griechenland keine sichere Fahrerkarte erhalten und in Griechenland niedergelassene Verkehrsunternehmen können die digitalen Fahrtenschreiber nicht nutzen. Die griechischen Verkehrsunternehmen werden dadurch erheblich benachteiligt, da sie Fahrzeuge, die nach dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, in anderen EU-Ländern nicht verwenden können.