IP/07/1535
Brüssel, 17. Oktober 2007
Die Richtlinie[1], die bis zum 20. November 2005 umzusetzen war, ebnet den Weg für interoperable elektronische Mautsysteme. Darin ist festgelegt, dass ab 1. Januar 2007 alle neuen Systeme mit zumindest einer der bestehenden Technologien betrieben werden.
Derzeit werden in der EU unterschiedliche Technologien eingesetzt, die nicht miteinander kompatibel sind. Europaweit tätige Spediteure müssen daher ihre Fahrzeuge mit verschiedenen Erfassungsgeräten für die einzelnen Mautsysteme ausstatten. Mit einem praxistauglichen elektronischen Mautsystem sind Fahrten durch ganz Europa mit einzigen Erfassungsgerät möglich, das mit allen elektronischen Mautsystemen kompatibel ist.
Dänemark erhielt im Juli 2006 eine mit Gründen versehene Stellungnahme und hat seitdem keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Vorschriften zur Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zu erlassen.
[1] Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR, ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 124).