IP/07/1532
Brüssel, 17. Oktober 2007
„Die wirksame, schnelle Umsetzung dieses wichtigen Harmonisierungspakets, das die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer regelt, ist von großer Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und zugleich auch für die Arbeitsbedingungen der Fahrer und die Verkehrssicherheit. In einem so hart umkämpften Markt wie dem Kraftverkehr sind Abweichungen bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten nicht akzeptabel“, erklärte Jaques Barrot, für Verkehr zuständiger Vizepräsident der Kommission.
Die Richtlinie, deren Frist für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht am 1. April 2007 ablief, ist Teil des vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Sozialpakets" für den Kraftverkehr, mit dem neue Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer (zu Lenk- und Ruhehezeiten) eingeführt wurden. Die Richtlinie soll für eine ordnungsgemäße, einheitliche Anwendung der Sozialvorschriften sorgen. Die adäquate Durchsetzung der Vorschriften, die lange als Schwachpunkt galt, ist in dieser von geringen Gewinnmargen und starkem Wettbewerbsdruck geprägten Branche von besonders großer Bedeutung.
Deshalb gibt die Richtlinie klare Regeln für die Überprüfung der Arbeitszeit von Berufskraftfahrern vor. So wird die Zahl der kontrollierten Arbeitstage von mindestens 1 % auf 3 % aller Arbeitstage erhöht, und die Mitgliedstaaten haben mindestens sechsmal jährlich miteinander abgestimmte Straßenkontrollen durchzuführen. Ferner unterstützt die Richtlinie Mechanismen für die Kooperation der Stellen, die auf nationaler Ebene für die Durchsetzung der Vorschriften im Kraftverkehr zuständig sind (Benennung einer Verbindungsstelle, gemeinsame Ausbildungsprogramme, Bereitstellung der für Kontrollen benötigten Standardausrüstung), und sie sieht die Einrichtung eines elektronischen Systems für den Informationsaustausch sowie eines Risikoeinstufungssystems vor.
[1] Gemäß der Verordnung (EG) 561/2006.
[2] Verordnung (EWG) Nr. 3821/85.