IP/07/1527
Brüssel, 17. Oktober 2007
Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Arbeitskräfte und Bevölkerung vor Schäden durch ionisierende Strahlungen optimal geschützt werden.
Die von Portugal bekannt gegebenen Umsetzungsmaßnahmen sind auf mehrere gesetzliche Vorschriften verteilt und bilden keinen zusammenhängenden und schlüssigen Rechtsrahmen. Daher gelangt man erst durch eine umfassende Lektüre verschiedener Rechtstexte an die notwendigen Informationen. Nach Auffassung der Kommission sind die einschlägigen portugiesischen Gesetze daher zu kompliziert und führen zu einer Verunsicherung der Bürger hinsichtlich der maßgeblichen Umsetzungsvorschriften.
Ferner ist die Kommission der Ansicht, dass Portugal mit den gegenwärtigen Rechtsvorschriften einige wesentliche Auflagen der Richtlinie nach wie vor nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: Dosisgrenzwerte für Bevölkerung, strahlenexponierte Arbeitskräfte, Schwangere, Auszubildende und Studierende; Schätzung der effektiven Dosis; Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden; Exposition durch natürliche Strahlenquellen und Durchführung des Schutzes der Bevölkerung vor Strahlen unter normalen Bedingungen.
[1] Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 (ABl. L 159 vom 29.6.1996, S. 1-114).