IP/07/1526
Brüssel, den 17. Oktober 2007
„Mit ihrem nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan stellen die Mitgliedstaaten ihr Engagement für die sauberste, billigste und sicherste Energie, die es gibt, unter Beweis, nämlich für die Energie, die wir nicht verbrauchen. Es enttäuscht mich sehr, dass zwölf Mitgliedstaaten noch keinen Aktionsplan vorgelegt haben“, sagte Kommissar Piebalgs.
Ziel der Richtlinie ist es, die Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten kostenwirksam zu steigern. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie dürfte die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Energiedienstleistungsmarkts und für andere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher schaffen. Sie wird außerdem einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Der Kommission liegen zwar Anhaltspunkte dafür vor, dass die Entwürfe der nationalen Aktionspläne in einigen Mitgliedstaaten bereits recht weit gediehen sind, sie ist jedoch gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, weil die Pläne nicht fristgerecht vorgelegt wurden.
Die Europäische Union steht im Energiebereich vor nie gekannten Herausforderungen, die auf den Klimawandel, die zunehmende Importabhängigkeit und die Sorge um die weltweite Versorgung mit fossilen Brennstoffen zurückzuführen sind. Schätzungen zufolge ist der Energieverbrauch der EU rund 20 % höher als durch wirtschaftliche Erfordernisse gerechtfertigt. Im März 2007 bekräftigten die europäischen Staats- und Regierungschefs die Bedeutung des Ziels, im Einklang mit dem Energieeffizienz-Aktionsplan der Kommission bis 2020 Energieeinsparungen von 20 % zu realisieren.
[1] Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.