IP/07/1497
Brüssel, den 15. Oktober 2007
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Die meisten hochentwickelten Finanzsysteme der Welt verfügen über wirkungsvolle Regelungen für Privatplatzierungen. Diese geben erfahrenen Marktteilnehmern die Möglichkeit, Finanzinstrumente zu kaufen und zu verkaufen, ohne die rechtlichen Auflagen für Publikumsverkäufe erfüllen zu müssen. In Europa gibt es bislang nichts Vergleichbares, sondern lediglich ein Stückwerk aus einzelstaatlichen Regelungen, die oft nicht miteinander vereinbar sind. Die Konsultation bestätigt, dass eine Verständigung auf gemeinsame Regeln den EU-Finanzmärkten Vorteile brächte. Allerdings sind noch viele Fragen offen. Wir müssen – auch zusammen mit den Regulierungsbehörden und Anlegern – weiter an diesen Fragen arbeiten, um uns über das optimale Vorgehen klar zu werden.“
Bei der Konsultation gingen insgesamt 38 Antworten ein – fast alle von Finanzinstituten (20 %) oder deren nationalen (35 %), europäischen (40 %) und internationalen Verbänden. Nur eine nationale Regierungsstelle und eine nationale Aufsichtsbehörde beteiligten sich. Außerdem erhielt die Kommission Antworten von 11 mitgliedstaatlichen sowie von europäischen, US-amerikanischen und internationalen Organisationen.
Besonders akut sind die Probleme bei (nicht harmonisierten) offenen Investmentfonds ohne die Möglichkeit eines „Europäischen Passes“, wie ihn die Prospektrichtlinie für Wertpapiere und offene Investmentfonds vorsieht. Die meisten Teilnehmer geben an, dass diese Regelungen relativ gut funktionieren. Viele drängen die Kommission darauf, sich auf die Schaffung vergleichbarer Regelungen für (nicht harmonisierte) offene Investmentfonds zu konzentrieren. Regelungen auf EU-Ebene sollten bsetehende liberalere Regelungen der EU und der Mitgliedstaaten allenfalls ergänzen – nicht jedoch Vorrang vor ihnen erhalten oder sie beeinträchtigen.
Bei der Gestaltung einer europäischen Regelung für Privatplatzierungen gehen die Meinungen weit auseinander. Große Meinungsunterschiede bestehen in der Frage, welcher Anlegerkreis und welche Drittlandsanbieter unter eine solche Regelung fallen und welche Bestimmungen gegenüber öffentlichen Angeboten gelockert werden sollten. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden müssen sich hiermit noch eingehend beschäftigen.
Die Kommission wird den Handlungsbedarf sowie die Kosten und den Nutzen
etwaiger Maßnahmen weiter prüfen und die Alternativen gemeinsam mit
den Stakeholdern testen. Gestützt auf diese weiteren Arbeiten wird die
Kommission Stellung dazu nehmen, ob ein Tätigwerden der EU in dieser Frage
angezeigt ist und welche Optionen den größten Erfolg
versprechen.
Die Zusammenfassung und die zur Veröffentlichung
freigegebenen Konsultationsbeiträge sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/consultations/index_de.htm#call