IP/07/1361
Brüssel, den 19. September 2007
Das Vorschlagspaket leistet ferner einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, indem es die Energieeffizienz fördert und sicherstellt, dass auch kleine Unternehmen, die z. B. in erneuerbare Energien investieren, Zugang zum Energiemarkt erhalten. Ein wettbewerbsorientierter Markt wirkt sich auch positiv auf die Versorgungssicherheit aus, da verbesserte Bedingungen für Investitionen in Kraftwerke, Übertragungs- und Fernleitungsnetze ihrerseits dazu beitragen, die Gefahr von Unterbrechungen der Strom- oder Gasversorgung zu mindern. Auch die Garantien für einen fairen Wettbewerb mit Unternehmen aus Drittländern werden gestärkt.
„Um die Herausforderungen des Klimawandels, der steigenden Importabhängigkeit und des globalen Wettbewerbs bewältigen zu können, braucht die EU einen offenen und gerechten Energiebinnenmarkt. Dabei geht es uns darum, dass den Verbrauchern und Unternehmen bessere Bedingungen eingeräumt werden und dass sich auch Unternehmen aus Drittländern an unsere Regeln halten“, erklärte EU-Kommissionspräsident Barroso.
„Wir haben in den letzten 10 Jahren bereits ein gutes Stück des Weges zu einem Energiebinnenmarkt in der EU zurückgelegt. Wir müssen diesen Prozess jetzt abschließen und dafür sorgen, dass dieser Markt konkrete und effektive Vorteile bietet, die allen Bürgern und Unternehmen zugute kommen. Die EU muss nun durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass alle Bürger ihren Anbieter frei wählen und sich für das beste Angebot entscheiden können,“ so Energiekommissar Piebalgs.
„Es ist Zeit, dass Privathaushalte und Unternehmen endlich in den Genuss der Vorteile eines wettbewerbsorientierten Energiemarkts mit freier Auswahl des Versorgers und faireren Preise kommen. Unsere heutigen Vorschläge werden dies möglich machen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes.
Damit der Binnenmarkt den großen und den kleinen Verbrauchern gleichermaßen zugute kommt und die EU bei der Energieversorgung mehr Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit erreichen kann, schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Ergänzung der bestehenden Bestimmungen vor.
Günstige Auswirkungen für die Kunden sind auch von einer neuen Charta der Rechte der Energieverbraucher zu erwarten, die 2008 veröffentlicht werden soll. In diesem Zusammenhang geht es um Maßnahmen gegen Armut infolge hoher Energiekosten, Informationen für Kunden, um diesen die Wahl des Anbieters und die Entscheidung zwischen verschiedenen Versorgungsoptionen zu erleichtern und um Maßnahmen zur Verringerung des bürokratischen Aufwandes bei einem Wechsel des Versorgers sowie zum Schutz der Bürger vor unlauteren Verkaufspraktiken. Die Bürger sollen in einer separaten Informationskampagne über ihre Rechte aufgeklärt werden.
Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket war bereits in der Mitteilung „Eine Energiepolitik für Europa“[2] der Kommission skizziert worden, die der Europäische Rat im März 2007 gebilligt hatte. In dieser Mitteilung wurde dargelegt, warum die EU im Interesse aller Bürger neue Wege bei der Energieversorgung in Richtung auf eine sichere, nachhaltige und kohlenstoffarme Wirtschaft einschlagen muss. Voll für den Wettbewerb geöffnete Märkte sind dafür eine wesentliche Voraussetzung. Ab dem 1. Juli 2007 können die Bürger bereits EU-weit ihren Versorger frei wählen. Das neue Maßnahmenpaket soll sicherstellen, dass alle Anbieter hohe Anforderungen im Hinblick auf Dienstleistungsqualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit erfüllen.
Die Vorschläge der Kommission zum Energiebinnenmarkt sind ein fester
Bestandteil der Lissabonner Strategie sowie der EU-Energiestrategie und werden
Gegenstand der Erörterungen der Staats- und Regierungschefs auf ihren
regelmäßigen Gipfeltreffen sein.
Alle Texte finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/energy/electricity/package_2007/index_en.htm
[1] Vorschläge für:
• eine Verordnung zur Gründung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden
• eine Richtlinie zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Richtlinie 2003/54 zum Elektrizitätsbinnenmarkt
• eine Richtlinie zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Richtlinie 2003/55 zum Erdgasbinnenmarkt
• eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Verordnung 1228/54 zum grenzüberschreitenden Stromhandel
• eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Verordnung 1775/05 über Erdgasfernleitungsnetze
[2] (KOM(2007) 1 endg.)