IP/07/1309
Brüssel, den 12. September 2007
Die Prüfung durch die Kommission bezieht sich auf drei Aspekte. Zunächst wird die Kommission Vereinbarungen zwischen SOGEAAL und der irischen Luftfahrtgesellschaft Ryanair zu Marketingunterstützung und andere Beiträge prüfen. Einer der wichtigsten Aspekte dieser eingehenden Untersuchung der Kommission ist in diesem Zusammenhang die Bewertung, ob die gewährte Unterstützung von einem marktwirtschaftlich handelnden Investor hätte geleistet werden können. In diesem Fall würde sie nicht unter die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen fallen.
Zweitens wird die Kommission eine Reihe von Gebührenermäßigungen prüfen, die Billigfluglinien am Flughafen Alghero gewährt werden.
Schließlich könnten nach Ansicht der Kommission die der SOGEAAL SpA für ihre Betriebsverluste und Kapitalerhöhung gewährte finanzielle Unterstützung bzw. Ausgleichszahlungen eine staatliche Beihilfe zugunsten des Flughafenbetreibers darstellen.
Sollte die förmliche Prüfung ergeben, dass es sich zumindest bei einer der Maßnahmen um eine staatliche Beihilfe handelt, so muss die Kommission der Frage nachgehen, ob es sich dabei um vertragskompatible Beihilfen handelt.
Auslöser für die Einleitung der förmlichen Prüfung war die Beschwerde einer konkurrierenden Airline.