IP/07/1256
Brüssel, den 27. August 2007
Der Verdacht auf Vogelgrippe in dem bayerischen Betrieb entstand, als in einer Herde von fast 170 000 Enten eine ungewöhnlich hohe Mortalitätsrate festgestellt wurde. Die vom zuständigen nationalen Labor in Deutschland durchgeführten diagnostischen Tests bestätigten, dass es sich bei dem Virus um den hoch pathogenen H5N1-Stamm handelt. Die deutschen Behörden veranlassten umgehend die Keulung der Enten im Betrieb und wendeten die in der Richtlinie 2005/94/EG vorgeschriebenen Maßnahmen gegen Aviäre Influenza an. Dazu zählt die Abgrenzung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den infizierten Betrieb.
Das aus Schutzzone und Überwachungszone bestehende Gebiet wird als
Hochrisikogebiet (Gebiet A) bezeichnet, um das herum ein Gebiet mit geringerem
Risiko (Gebiet B) als Pufferzone gegenüber den seuchenfreien Teilen des
Landes dient. Es gelten strenge Verbringungskontrollen, Geflügel muss im
Stall gehalten werden, Zusammenführungen von Geflügel und anderen
Vögeln sind verboten, und die Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb
werden verstärkt. Die Kommission wird noch heute eine Entscheidung
erlassen, mit der die in Deutschland abgegrenzten A- und B-Gebiete
bestätigt werden; Anfang September wird die Seuchenlage vom Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit überprüft
werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/dyna/influenza/index.cfm