IP/07/1160
Brüssel, den 24. Juli 2007
Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Die neuen Verordnungen werden es europäischen Unternehmen ermöglichen, Geschmacksmusterrechte weltweit mit weniger bürokratischem Aufwand und geringeren Kosten schützen zu lassen. Ich denke, dass das neue System in der EU bis zum 1. Januar 2008 einsatzbereit sein sollte.“
Das gemeinschaftliche Geschmacksmustersystem ermöglicht den Schutz von Geschmacksmustern mit einheitlicher Wirkung für die gesamte Europäische Union. Auf der Grundlage der Genfer Akte wiederum ist es möglich, Geschmacksmuster über eine einzige Anmeldung beim Internationalen Büro der WIPO in einer Reihe von Ländern schützen zu lassen, ohne eine Vielzahl von Einzeleintragungen bei nationalen oder regionalen Ämtern vornehmen zu müssen. Bisher sind der Genfer Akte 23 Länder beigetreten, darunter Singapur, die Türkei und die Schweiz.
Die neuen Verordnungen schaffen jedoch nicht nur die erforderlichen Voraussetzungen für die Verwaltung von internationalen Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist, sondern gleichen auch einige Aspekte des Geschmacksmusterrechts an das Markenrecht an.
Die erste Verordnung ändert die Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates. Die Änderungen betreffen die Prüfung von Anmeldungen und Verlängerungen, die für die Kommunikation mit dem Internationalen Büro eingesetzten Kommunikationsmittel sowie die Öffentlichkeitsarbeit für internationale Anmeldungen, in denen die Gemeinschaft benannt ist. Weitere Änderungen vereinfachen die Verwaltung der Geschmacksmusterverfahren durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Verwaltung der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist.
Die zweite Verordnung ändert die Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 über die Gebühren, die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichten sind. Die Änderungen betreffen die Verwaltung bestimmter Gebühren für internationale Anmeldungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist.
Die Verordnungen treten in Kraft, sobald die Genfer Akte des Haager Abkommens
für die Europäische Union wirksam wird. Das Ratizifierungsinstrument
soll Ende September 2007 bei der WIPO hinterlegt werden. Ab Anfang Januar 2008
könnten EU-Unternehmen dann von den Vorteilen des neuen Systems
profitieren.
Nähere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/design/index_de.htm