IP/07/114
Brüssel, den 31. Januar 2007
Wettbewerb: Kommission stellt bei
Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts erhebliche Wettbewerbsschranken
fest
Die Europäische Kommission hat den
Abschlussbericht zu ihrer Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts
veröffentlicht. Bei der Untersuchung ergaben sich eine Reihe von
Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der Märkte für Zahlungskarten,
Zahlungssysteme und Retail-Bankenprodukte. Die großen Unterschiede bei den
Händler- und Abwicklungsgebühren für Zahlungskarten, die
Schranken beim Zugang zum Markt für Zahlungssysteme und zum Kreditregister,
die Hindernisse bei der Kundenmobilität und die Produktbindung sind
eindeutige Hinweise auf Wettbewerbsprobleme. Einige Marktteilnehmer boten im
Anschluss an die Veröffentlichung der ersten Ergebnisse zum Bereich
Zahlungskarten im Jahr 2006 bereits freiwillige Reformen an (vgl. IP/06/496
und MEMO/06/164).
Die Kommission will ihre wettbewerbsrechtlichen Befugnisse nutzen, um – in
enger Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden – gegen
schwere Missbräuche vorzugehen. Das Ergebnis der Untersuchung dürfte
den Wettbewerb im Retail-Bankgeschäft im Vorfeld der Schaffung des
Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA)
fördern.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Bei der
Untersuchung wurden weit verbreitete Wettbewerbsbeschränkungen
festgestellt, die die Kosten der Dienstleistungen im Retail-Bankgeschäft
für europäische Unternehmen und Verbraucher unnötig in die
Höhe treiben. Die Kommission wird ihre wettbewerbsrechtlichen Befugnisse
voll einsetzen, um diese Beschränkungen auf dem Markt für
Zahlungskarten und auf anderen Märkten, sofern sie sich aus einem
wettbewerbswidrigen Verhalten ergeben, zu beseitigen.“
Zahlungskarten und Zahlungssysteme
Die europäische Zahlungskartenbranche ist groß. Über die von
ihr bereit gestellte Infrastruktur tätigen die Verbraucher Kartenzahlungen
im Gesamtwert von 1.350 Mrd. EUR pro Jahr. Die Banken erhalten von den
EU-Unternehmen für diese Zahlungen Gebühren in Höhe von
schätzungsweise 25 Mrd. EUR pro Jahr. Die Untersuchung der
Kommission ergab folgende Bedenken:
- Die stark konzentrierten Märkte in vielen Mitgliedstaaten -
insbesondere im Bereich des Erwerbs von Zahlungskarten - könnten es
etablierte Banken ermöglichen, den Eintritt neuer Marktteilnehmer zu
verhindern und hohe Kartengebühren zu berechnen.
- In der EU bestehen große Unterschiede bei den
Händlergebühren. So müssen Unternehmen in Mitgliedstaaten mit
hohen Gebühren den Banken drei bis vier Mal mehr von ihrem mit
Kartenverkäufen erzielten Umsatz zahlen als Unternehmen in Mitgliedstaaten
mit niedrigen Gebühren.
- In der EU bestehen große Unterschiede bei den
Interbanken-Abwicklungsgebühren, die sich möglicherweise nicht in
vollem Maße in geringeren Gebühren für die Karteninhaber
niederschlagen. Die Kommission tritt nicht für die Abschaffung der
Abwicklungsgebühren ein, aber ihre Handhabung in einigen Zahlungsnetzen
gibt Anlass zu Bedenken.
- Die hohe und dauerhafte Rentabilität – insbesondere bei
der Kartenausstellung – lässt darauf schließen, dass die Banken
in einigen Mitgliedstaaten über eine erhebliche Marktmacht verfügen
und den Unternehmen und Kunden hohe Kartengebühren aufzwingen
könnten.
- Es bestehen Regeln und Praktiken, die den Wettbewerb im
Retailgeschäft abschwächen, zum Beispiel die Berechnung einer
durchschnittlichen Pauschale bei den Händlergebühren und das Verbot,
Preisaufschläge zu erheben.
- Die unterschiedlichen technischen Standards hindern viele
Dienstleistungsanbieter daran, EU-weit effizient zu arbeiten.
Nach
der Veröffentlichung des Zwischenberichts über Zahlungskarten und
–systeme traf die Kommission in einer Reihe von Mitgliedstaaten mit Banken
zusammen, um mit ihnen darüber zu beraten, ob eine Selbstregulierung die
Wettbewerbsbedenken ausräumen könnte. Diese Vorgehensweise zeigt
vielversprechende Ergebnisse. Gute Beispiele dafür sind Österreich,
Finnland und Portugal, wo die Marktteilnehmer erste Schritte unternommen haben,
um den Bedenken der Kommission Rechnung zu tragen.
Der europäische Bankensektor arbeitet – mit voller
Unterstützung der Kommission und der Europäischen Zentralbank –
an der Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums,
mit dem die Effizienz erhöht und die Kosten für Retail-Zahlungen
gesenkt werden sollen. Die Untersuchung des Wirtschaftszweigs hat verschiedene
Marktbeschränkungen aufgezeigt, die im Rahmen der Schaffung des
Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums beseitigt werden
sollten.
Märkte für Produkte des Retail-Bankgeschäfts
Mit dem Retail-Bankgeschäft werden in der EU Bruttoeinnahmen von 250 bis
275 Mrd. EUR pro Jahr erzielt, was rund 2 % des BIP der EU entspricht. Die
Märkte sind im Allgemeinen fragmentiert und national ausgerichtet, da sie
durch Wettbewerbsschranken und rechtliche und kulturelle Unterschiede
voneinander abgegrenzt sind. Bei der Untersuchung des Wirtschaftszweigs wurden
Hinweise auf Wettbewerbsprobleme in den folgenden Bereichen festgestellt:
- In einigen Mitgliedstaaten geben die dauerhaft hohe Rentabilität, die
starke Marktkonzentration und die festgestellten Marktzugangsschranken Anlass zu
Bedenken, dass die Banken in der Lage sein könnten, die Höhe der
Preise für Verbraucher und kleine Unternehmen zu beeinflussen.
- Bestimmte Kreditregister mit vertraulichen Daten, die die Kreditgeber
zur Festlegung der Kreditzinsen verwenden, könnten eingesetzt werden, um
den Eintritt neuer Marktteilnehmer in die Retail-Bankmärkte zu
verhindern.
- Gewisse Aspekte der Kooperation zwischen Banken, einschließlich
Sparkassen und Genossenschaftsbanken, können den Wettbewerb
beschränken und den Eintritt neuer Marktteilnehmer verhindern.
- Produktbindung, d. h. der Umstand, dass die Kreditvergabe an
eine zusätzliche Versicherung oder ein zusätzliches Kontokorrentkonto
geknüpft wird, ist in den meisten Mitgliedstaaten weit verbreitet. Dies
könnte die Auswahl der Kunden reduzieren und die Fähigkeit der Banken
erhöhen, die Preise auf dem Markt zu beeinflussen.
- Die Hindernisse, die der Kundenmobilität im Bankgeschäft
entgegenstehen (insbesondere die mit dem Wechsel des Kontokorrentkontos
verbundenen Unannehmlichkeiten), sind hoch. Die Auswertung der Untersuchung legt
nahe, dass die Gewinnmargen der Banken niedriger sind, wenn die Kunden mobiler
sind.
Die Untersuchung des Wirtschaftszweigs wurde im Juni 2005
eingeleitet (siehe IP/05/719).
Ein Zwischenbericht zum Bereich Zahlungskarten wurde im April 2006 (vgl.
IP/06/496)
und ein Zwischenbericht zum Thema Kontokorrentkonten und verbundene Dienste im
Juli 2006 veröffentlicht (vgl. IP/06/999).
Der
Abschlussbericht zu der Untersuchung der Kommission und die dazu gehörigen
Dokumente können eingesehen werden unter:
http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/
Nähere Einzelheiten siehe auch: MEMO/07/40.