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Brüssel, den 10. Juli 2007
Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissionsmitglied Charlie McCreevy erklärte hierzu: "Hierbei handelt es sich um einen ehrgeizigen Vorschlag, der die Art und Weise, wie wir die finanzielle Solidität unserer Versicherer gewährleisten, revolutioniert. Wir schlagen ein weltweit einzigartiges Modell vor, das die Versicherer dazu anhält, das Management aller eingegangenen Risiken in den Vordergrund zu stellen, wodurch sie wesentlich effizienter arbeiten können. Dies ist eine gute Nachricht für die Verbraucher, die Versicherungsbranche und die gesamte EU-Wirtschaft."
Was verändert Solvabilität II?
Mit der neuen Regelung sollen ausgereiftere Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass sie über ausreichend Kapital verfügen, um Katastrophen wie Überschwemmungen, Stürme oder auch schwere Autounfälle abzudecken. Damit wird die finanzielle Solidität der Versicherer gestärkt. Derzeit decken die EU-Solvabilitätsanforderungen nur Versicherungsrisiken ab, wohingegen die Versicherer in der Zukunft auch verpflichtet sein sollen, Kapital zur Absicherung des Marktrisikos (z.B. Wertminderung der Anlagen des Versicherungsunternehmens), des Kreditrisikos (z.B. Nichterfüllung von Schuldverpflichtungen) und des operationellen Risikos (z.B. Misswirtschaft oder Systemausfall) zu halten. All diese Risikoarten stellen eine wesentliche Bedrohung der Solvabilität der Versicherungsunternehmen dar, sind bislang aber im derzeitigen EU-System nicht abgedeckt.
Auch sollen die Versicherungsunternehmen gehalten sein, sich auf eine aktive Identifikation, Bemessung und Handhabung von Risiken zu konzentrieren und künftige Entwicklungen wie neue Geschäftspläne oder die Möglichkeit des Eintretens von Katastrophen zu berücksichtigen, die ihre Bonität beeinträchtigen könnten. Der neuen Regelung zufolge müssten die Versicherungsunternehmen ihren Kapitalbedarf im Lichte sämtlicher Risiken mittels der 'internen Bewertung des Risikos und der Solvabilität' ermitteln. Das 'aufsichtliche Überprüfungsverfahren' ('Supervisory Review Process'/SRP) geht indessen einher mit einer Verlagerung des Augenmerks der Versicherungsbehörden von der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und der Kapitalanforderungen hin zur Bewertung der Risikoprofile der Versicherungsunternehmen und der Qualität ihres Risikomanagements sowie ihrer Governance-Systeme.
Darüber hinaus soll das neue System die Möglichkeit schaffen, dass Versicherungsgruppen durch eine Gruppenaufsichtsbehörde im Herkunftsland effizienter überwacht werden. Diese soll mit spezifischen Befugnissen ausgestattet sein, die in engem Einvernehmen mit den einschlägigen nationalen Aufsichtsbehörden auszuüben wären. Damit soll der Aufsichtsansatz rationalisiert und den wirtschaftlichen Realitäten derartiger Gruppen Rechnung getragen werden. Die Einführung von für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörden würde gewährleisten, dass gruppenweite Risiken nicht übersehen werden und eine effizientere Arbeitsweise von Versicherungsgruppen gestatten. Ebenso würden auch die Versicherungsnehmer von einem besseren Schutz profitieren. Gruppen, deren Tätigkeiten ausreichend diversifiziert sind, könnte auch gestattet werden, ihre Kapitalanforderungen unter gewissen Bedingungen zu senken.
Hintergrund
Ziel der EU-Solvabilitätsvorschriften ist es sicherzustellen, dass
Versicherungsunternehmen finanziell solide sind und negativen Ereignissen
standhalten können, um die Versicherungsnehmer und die Stabilität des
gesamten Finanzsystems zu schützen. Da die jetzige
EU-Solvabilitätsregelung über 30 Jahre alt ist und die
Finanzmärkte sich in den letzten Jahren rasant verändert haben,
besteht eine große Diskrepanz zwischen der Realität der
Versicherungstätigkeiten und ihrer Regulierung. Darüber hinaus haben
viele Mitgliedstaaten ihre eigenen zusätzlichen Vorschriften auf nationaler
Ebene eingeführt, was ein Auseinanderdriften der Regulierungsanforderungen
in der EU bewirkt hat, das letztendlich den Binnenmarkt unterminiert und die
Arbeit insbesondere von Versicherungsgruppen behindert. Die
'Solvabilität-II-Regelung' soll diesen Flickenteppich unterschiedlicher
Regeln ersetzen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie einen einheitlichen
Verbraucherschutz gewährleisten. Das Vorhaben trägt ferner den
Diskussionen auf internationaler Ebene in der Internationalen Vereinigung der
Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) Rechnung.
Weitere Informationen
sind unter folgender Internetadresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/solvency_de.htm