IP/07/1036
Brüssel, 9. Juli 2007
Besserer Sonnenschutz durch Maßnahmen
der Europäischen Kommission
Diesen Sommer wird für die Verbraucher ein
neues, klareres Kennzeichnungssystem für Sonnenschutzmittel
eingeführt. Die neue Kennzeichnung – darunter ein neues UV-A-Logo
oder -Siegel auf den Produkten und ein Verbot irreführender Angaben wie
„Sunblocker“ oder „völliger Schutz“ – ist die
Reaktion auf eine Empfehlung der Kommission vom September 2006 über
Sonnenschutzmittel. Die Kommission erläutert das neue Kennzeichnungssystem
für Sonnenschutzmittel und will durch eine Informationskampagne in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Bevölkerung darüber
aufklären, dass es mehrere Gründe gibt, warum die Anwendung von
Sonnenschutzmitteln nur eine von mehreren Maßnahmen ist, die zum Schutz vor
der UV-Strahlung der Sonne getroffen werden sollten. Das verbesserte
Kennzeichnungssystem wird derzeit eingeführt und in diesem Sommer auf etwa
20 % der Sonnenschutzmittel zu finden sein.
Dazu erklärte die für Verbraucherangelegenheiten zuständige
Kommissarin Meglena Kuneva: „Die Verbraucher brauchen klare und genaue
Informationen über Sonnenschutzmittel, damit sie eine Wahl in Kenntnis der
Sachlage treffen können. Wir müssen die Kernbotschaft, dass die
Verwendung von Sonnenschutzmitteln nur eine von mehreren Maßnahmen ist, die
für einen wirksamen Sonnenschutz notwendig sind, mit Nachdruck
verbreiten.“ Der für Gesundheit zuständige Kommissar Markos
Kyprianou sagte: „Sonnenschutzmittel können bei richtigem Gebrauch
zum Schutz gegen Hautkrebs beitragen, sie allein reichen jedoch nicht aus. Man
sollte sich vernünftigerweise nicht zu lange an der Sonne aufhalten, vor
allem nicht in der Mittagszeit, und sich zusätzlich mit Hut und
Sonnenbrille schützen.“
Verbesserte Kennzeichnung
In der Kampagne der Kommission werden die Verbesserungen der Kennzeichnung
von Sonnenschutzmitteln vorgestellt, die in der Empfehlung der Kommission vom
September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und
diesbezügliche Herstellerangaben gefordert wurden. Im Einzelnen:
- Angaben wie „Sunblock“ oder „völliger
Schutz“ sollten nicht mehr auf dem Produkt erscheinen. Auch wenn
häufig die Angabe „Sunblocker“ oder „völliger
Schutz“ gemacht wird, ist kein Sonnenschutzmittel in der Lage, einen
vollständigen Schutz gegen UV-Strahlung zu bieten.
- Genormte verbale Bezeichnungen („niedrig“,
„mittel“, „hoch“ und „sehr hoch“) sollten
neben der traditionellen Angabe des Sonnenschutzfaktors als Anhaltspunkt
für die Wahl des geeigneten Sonnenschutzmittels angebracht werden.
- Der UV-A-Schutz sollte besser gekennzeichnet werden: die
UV-B-Strahlung verursacht den so genannten Sonnenbrand, die UV-A-Strahlung
dagegen führt zur vorzeitigen Hautalterung und zu Störungen des
menschlichen Immunsystems. Beide Strahlungsarten tragen stark zur Entwicklung
von Hautkrebs bei. Der so genannte Sonnenschutzfaktor bezieht sich nur auf den
entsprechenden Grad an Sonnenbrand (UV-B-Strahlung) und nicht auf ähnliche
Auswirkungen durch UV-A-Strahlung. Sonnenschutzmittel, die nur gegen
UV-B-Strahlung schützen, könnten ein falsches Sicherheitsgefühl
vermitteln, da sie die gefährliche UV-A-Strahlung an die Haut lassen. Die
Hersteller beginnen derzeit damit, ein genormtes UV-A-Siegel für
ihre Produktetiketten zu entwickeln, das einen quantifizierten
Mindest-UV-A-Schutz angibt, der parallel zum Sonnenschutzfaktor steigt und auf
einer genormten Testmethode basiert.
UVA
Daten zu den Herstellern von Sonnenschutzmitteln
Nach und nach wird die Kosmetikindustrie dann die genormte Angabe des
UVA-Schutzes mit einem neuen Logo einführen, wie dies in einer Empfehlung
der Europäischen Kommission neueren Datums festgelegt wurde. Da die
Etiketten für 2007 bereits gedruckt sind, werden diese Angaben erst im
Sommer 2008 umfassend auf den Produkten zu finden sein. Dies bedeutet jedoch
nicht, dass andere Produkte keinen entsprechenden UVA-Schutz bieten. Im Moment
wird empfohlen, weiterhin das ganze Etikett zu lesen.
Was die Verbraucher diesen Sommer wissen sollten
Das verbesserte Kennzeichnungssystem wird im Sommer 2007 im Handel
„sichtbar“ werden. Gleichzeitig wird den Verbrauchern geraten,
Sonnenschutzmittel nur als eine von vielen Sonnenschutzmaßnahmen zu
verwenden. Zu diesen Maßnahmen zählen u. a.:
- Halten Sie sich in der Zeit der stärksten Sonneneinstrahlung,
d. h. etwa zwischen 11.00 und 15.00 Uhr, nicht zu lange in der Sonne
auf.
- Wenn es nicht möglich ist, die Sonne zu meiden, schützen Sie
Ihre Haut durch Kleidung; Hüte und Sonnenbrillen können
zusätzlich schützen.
- Setzen Sie Babys und Kleinkinder nicht dem direkten Sonnenlicht aus.
- Verwenden Sie Sonnenschutzmittel, die sowohl gegen UVB- als auch gegen
UVA-Strahlung schützen.
- Tragen Sie Sonnenschutzmittel in ausreichender Menge auf. Die richtige
Anwendung des Produkts ist so wichtig wie die Wahl des Produkts selbst.
Damit der mit dem Sonnenschutzfaktor angegebene Schutz erreicht wird,
müssen 2 mg/cm² an Sonnenschutzmittel auf die Haut aufgetragen
werden, d. h. etwa 36 g (6 Teelöffel) Sonnencreme auf den
Körper eines Erwachsenen. Derzeit verwenden die Verbraucher normalerweise
nur etwa die Hälfte dieser Menge. Nach dem Schwimmen oder Abtrocknen muss
wieder so viel Sonnencreme aufgetragen werden, damit der Schutz
aufrecht erhalten wird.
- Folgende Piktogramme werden diese und andere Tatsachen und Zahlen zum
Sonnenschutz in der beiliegenden Mitteilung unterstützen. Verbraucherwebsite der
Kommission
- [ Die Graphik finden sie im PDF und WORD PROCESSED
Dokument ][Image][
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Sensibilisierungskampagne
Die Kampagne wird im nächsten Jahr von der Kommission und nationalen
Partnern der freiwilligen Vereinbarung in verschiedenen Mitgliedstaaten
durchgeführt. Genutzt werden dazu Websites, die Presse, Poster,
Partnerschaften mit Reiseveranstaltern und die Werbung.
Daten zu den Herstellern von Sonnenschutzmitteln: Die EU ist ein
großer und wachsender Markt für Sonnenschutzmittel. Im Jahr 2005 lag
der Einzelhandelswert (Einzelhandelsverkaufspreis) von Sonnenschutzmitteln in
Europa bei schätzungsweise über 1,3 Milliarden €. Im Jahr 2006
stieg der Absatz in der EU leicht an. Der Sonnenschutzmittelmarkt in der EU wird
beherrscht von europäischen Unternehmen: Unter den zehn größten
Lieferanten in der EU sind nur drei nichteuropäische Unternehmen, deren
Marktanteil etwa 10 % beträgt.
Helen Kearns : +32 2 29 8 76 38
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