IP/06/957
Brüssel, den 7. Juli 2006
Die Europäische Kommission hat es begrüßt, dass ihr Vorschlag für eine Verordnung zur Verschärfung der Kontrollen von Geldüberweisungen vom Europäischen Parlament in erster Lesung gebilligt wurde; der Vorschlag soll es ermöglichen, Terroristen und andere Straftäter von ihren Finanzierungsquellen abzuschneiden (s. IP/05/1008). Er sieht vor, dass Geldüberweisungen mit dem Namen, der Anschrift und der Kontonummer des Auftraggebers versehen werden müssen. Dies würde es den zuständigen Strafverfolgungsbehörden erleichtern, Terroristen und andere Straftäter ausfindig zu machen und zu verfolgen und ihre Zahlungen nachzuvollziehen. Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus; mit dem Erlass der Rechtsvorschrift würde die EU die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) umsetzen, die sich als internationales Gremium um einheitliche Standards bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bemüht. Der Verordnungsvorschlag wird jetzt dem Rat der EU vorgelegt.
Charlie McCreevy, EU-Kommissar für den Bereich Binnenmarkt und Dienstleistungen: „Mit der heutigen Zustimmung des Parlaments sind wir unserem Ziel, den Terrorismus von seinen Finanzierungsquellen abzuschneiden, einen großen Schritt näher gekommen. Sie verdeutlicht, dass die EU entschlossen ist, sich an den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus uneingeschränkt zu beteiligen. Ich appelliere jetzt an den Rat, der Verordnung so bald wie möglich zuzustimmen.“
Um die Verfolgbarkeit von Geldüberweisungen sicherzustellen, enthält der Vorschlag Verpflichtungen für die an der Zahlungskette beteiligten Banken und Geldüberweisungsstellen. Die Vorschriften gelten für Überweisungen in jeder beliebigen Währung, die ein Zahlungsdienstleistungsanbieter in der EU in Auftrag gibt oder entgegennimmt. Name, Anschrift und Kontonummer des Auftraggebers sind der Überweisung grundsätzlich beizufügen. Diese Angaben werden ausschließlich den zuständigen Behörden zur Prävention, Ermittlung oder Aufdeckung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt.
Für Geldüberweisungen innerhalb der EU wird in Einklang mit dem angestrebten Binnenmarkt für den Zahlungsverkehr eine vereinfachte Form dieser Regelung vorgeschlagen.
Da selbst kleine Geldbeträge zur Terrorismusfinanzierung verwendet werden können, müssen Banken und Geldüberweisungsstellen unabhängig von der Höhe der Überweisungen Angaben zum Auftraggeber übermitteln.
Entsprechend müssen sie eingehende Überweisungen unabhängig
von ihrer Höhe genau prüfen. Dies kann in letzter Konsequenz bedeuten,
dass Banken und Geldüberweisungsstellen nicht identifizierte
Überweisungen nicht entgegennehmen oder die Geschäftsbeziehungen zu
Partnern, die systematisch keine Angaben zu den Auftraggebern machen,
einschränken oder sogar abbrechen. Die Verordnung tritt voraussichtlich
spätestens am 1. Januar 2007 in Kraft.
Weitere Informationen zum
Vorschlag der Kommission:
http://ec.europa.eu/internal_market/payments/transfers/index_de.htm