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Erste EU-Strategie zu Kinderrechten

Reference: IP/06/927 Event Date: 04/07/2006 Export pdf PDF word DOC
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IP/06/927

Straßburg, den 4. Juli 2006

Erste EU-Strategie zu Kinderrechten

Die Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen, in der sie Überlegungen zu einer EU-Kinderrechtsstrategie anstellt. Dies ist das erste Mal, dass die Kommission bei Kinderrechten einen derart breit gefächerten Ansatz wählt. Betroffen ist sowohl die Politik im Inneren als auch nach außen. Das Thema berührt mehr als zehn Einzelbereiche, darunter Zivil- und Strafrecht, Beschäftigung, Entwicklungszusammenarbeit, Handelsgespräche, Bildung und Gesundheit.

Präsident Barroso äußerte sich dazu wie folgt: “Anlässlich meines Amtsantritts habe ich mich verpflichtet, bei all unseren Maßnahmen den Grundrechten mehr Gewicht zu geben. Die Rechte und Werte, die wir künftigen Generationen vermitteln, belegen eindeutig unser Engagement für die Grundrechte. Ich hoffe, dass der Prozess, den wir heute angestoßen haben, eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte ermöglicht.”

Vizepräsident Frattini, das für Freiheit, Sicherheit und Recht zuständige Kommissionsmitglied, hob hervor, dass die Kinderrechte noch längst nicht allgemein geachtet werden. Auch den Grundbedürfnissen der Kinder werde nicht immer Rechnung getragen. Die Europäische Union könne und müsse für grundlegende Fortschritte sorgen.

Die EU hat eine lange Tradition im Bereich der Menschenrechte im Allgemeinen und der Kinderrechte im Besonderen und ist diesbezügliche rechtliche und politische Verpflichtungen eingegangen. Damit verfügt sie über das nötige Gewicht, um dieser Thematik ganz oben auf der internationalen Tagesordnung einen Platz zu verschaffen. Die EU kann dank ihrer Präsenz und ihres Einflusses in der Welt die allgemeinen Kinderrechte in allen Ländern wirksam fördern. Außerdem kann sie darauf hinwirken, dass den Bedürfnissen der Kinder mehr Beachtung geschenkt wird, und sich dabei auf die europäischen Werte des Sozialschutzes und auf ihre politischen Verpflichtungen und Programme auf verschiedenen Gebieten stützen.

Wegen der Dringlichkeit der Probleme wird die Kommission kurzfristig zusätzlich folgende Maßnahmen ergreifen:

- Einrichtung einer sechsstelligen Telefonnummer (beginnend mit 116 : 116-xyz) in der EU: Hotline für Hilfe suchende Kinder und eine Notrufnummer für Hilfe im Fall verschwundener und sexuell ausgebeuteter Kinder (Ende 2006)

- Unterstützung der Banken und Kreditkartenunternehmen, um die Verwendung von Kreditkarten für die Bezahlung von sexuellen Darstellungen von Kindern im Internet zu unterbinden (2006)

- Start eines Aktionsplans „Kinder in der Entwicklungszusammenarbeit“, der sich mit den vorrangigen Bedürfnissen von Kindern in Entwicklungsländern befasst (2007)

- stärkere Bündelung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in der EU (2007)

Zu den sieben Zielen, die in der Mitteilung genannt werden, gehört eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Aktivitäten, Abhilfemaßnahmen dort, wo dringender Bedarf besteht, und die Festlegung der Prioritäten für künftige EU-Maßnahmen. Außerdem wird angestrebt, dass bei allen internen und externen Maßnahmen der EU die Kinderrechte berücksichtigt werden, und zwar nach Maßgabe der Grundsätze des EU-Rechts, der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und anderer internationaler Rechtsinstrumente. Ferner soll die Förderung der Kinderrechte wirkungsvoller werden; die Mitteilung zeigt auf, wie dies erreicht werden könnte. Schließlich schlägt die Kommission eine Kommunikationsstrategie vor, die die Öffentlichkeit für die Rechte der Kinder sensibilisieren soll und es Kindern, Eltern und allen interessierten Kreisen ermöglichen wird, mehr über Kinderrechte zu erfahren.

Die Mitteilung enthält außerdem eine erste Bestandsaufnahme von über 75 EU-Instrumenten, die sich auf die Rechte von Kindern auswirken, darunter legislative, nicht-legislative und finanzielle Maßnahmen, die 2006-2007 vorgeschlagen werden sollen.

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