IP/06/612
Brüssel, den 15. Mai 2006
Die Europäische Kommission hat heute die Daten über die Kohlendioxidemissionen (CO2) und den Erfüllungsstatus von mehr als 9 400 Anlagen veröffentlicht, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen. Von vier Mitgliedstaaten – Zypern, Luxemburg, Malta und Polen – sind keine Angaben eingegangen, da ihre Emissionszertifikatsregister noch nicht in Betrieb sind. Das Emissionshandelssystem ermöglicht eine Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Energiewirtschaft und von energieintensiven Industrieanlagen zu den geringstmöglichen Kosten für die Wirtschaft.
Die 21 Mitgliedstaaten, in denen das Register in Betrieb ist, haben den Anlagen für den ersten Handelszeitraum der Regelung (2005 bis 2007) im Jahresdurchschnitt 1 829,5 Millionen Zertifikate zugeteilt. Außerdem haben sie im Jahresdurchschnitt etwa 73,4 Millionen Zertifikate für Neuanlagen oder für Versteigerungen reserviert. Die von unabhängiger Stelle geprüften Emissionsdaten für die Anlagen in diesen 21 Mitgliedstaaten (eine geringe Anzahl wurde noch nicht mitgeteilt) belaufen sich bis zum 30. April auf 1 785,3 Millionen Tonnen für das Jahr 2005.
Bis zum Stichtag, den 30. April 2006 waren etwa 8 980 Anlagen ihrer Verpflichtung zur Meldung der Emissionen im Jahr 2005 nachgekommen. Auf diese Anlagen entfallen mehr als 99 % der zugeteilten Zertifikate.
Bis zum Stichtag, den 30. April 2006 wurde festgestellt, dass für insgesamt 849 Anlagen keine ausreichende Anzahl von Zertifikaten abgegeben wurde. Für viele dieser Anlagen wurden die Verpflichtungen dann in den vergangenen zwei Wochen erfüllt. Bei einigen der Anlagen, die ihrer Verpflichtung nun noch nicht nachgekommen sind, sollen technische Probleme in den einzelstaatlichen Registern aufgetreten sein. Die Kommission wird mit den für diese Anlagen zuständigen Mitgliedstaaten Kontakt aufnehmen, um die Gründe zu erfahren und sicherzustellen, dass bei Verstößen geeignete Durchsetzungsmaßnahmen getroffen werden.
Künftige Entwicklung der Regelung
Die Vorarbeiten für den zweiten Handelszeitraum der Regelung (2008 bis 2012) sind bereits weit gediehen. Wie in der Emissionshandelsrichtlinie[1] vorgesehen, erstellen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Zuteilungspläne für den Zeitraum 2008 bis 2012, und melden sie der Kommission bis 30. Juni 2006. Diese Pläne sind wichtige klimapolitische Instrumente, da in ihnen die insgesamt zulässigen CO2-Emissionen der Anlagen in der gesamten EU sowie die Zahl der jeder Anlage zugeteilten Zertifikate festgelegt werden.
Mit den neuen Emissionsdaten für 2005 liegen nun erstmals von abhängiger Stelle ermittelte Werte für die einzelnen Anlagen vor, die den Mitgliedstaaten als zuverlässige Grundlage für die Festsetzung der Obergrenzen in den bevorstehenden einzelstaatlichen Zuteilungsplänen für den zweiten Handelszeitraum dienen, wenn die Kyoto-Ziele erfüllt werden müssen. Die Kommission muss die Pläne genehmigen und sie wird auch die Emissionsdaten für 2005 umfassend nutzen.
Die Kommission wird im Laufe des Jahres eine Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems und der Richtlinie einleiten, um festzustellen, ob das Konzept nach 2012 angepasst werden sollte. Die während des ersten Erfüllungszeitraums gewonnenen Erfahrungen sind ein wichtiger Beitrag zu dieser Überprüfung, bei der in erster Linie sichergestellt werden soll, dass die Regelung, die weltweit als Kern eines künftigen internationalen CO2-Marktes angesehen wird, sowohl mittel- als auch langfristig zu möglichst kostenwirksamen Reduzierungen der Emissionen führt.
Hintergrund
In dem am 1. Januar 2005 eingeführten System wird den Anlagen von den jeweiligen Regierungen pro Jahr eine bestimmte Zahl von CO2-Emissionszertifikaten zugeteilt (je Zertifikat darf eine Tonne CO2 emittiert werden). Anlagen, deren Emissionen unter der Gesamtzahl ihrer Zertifikate liegen – beispielsweise, weil sie in energieeffizientere Ausrüstung investiert haben – können ihre überschüssigen Zertifikate an die Anlagen verkaufen, die mehr emittieren, als sie nach den ihnen zugeteilten Zertifikaten dürfen. Dieses „Cap-and-trade“"-Konzept gewährleistet, dass die Emissionen dort reduziert werden, wo es zu den geringsten Kosten möglich ist.
Am Ende jedes Kalenderjahres muss jede Anlage ihre tatsächlichen Emissionen in dem betreffenden Jahr angeben, eine unabhängige Überprüfung dieses Berichts sicherstellen und ihn der zuständigen einzelstaatlichen Behörde bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres vorlegen. Bis zum 30. April muss das Unternehmen dann eine Anzahl von Emissionszertifikaten abgeben, die seinen überprüften Emissionen im Vorjahr entspricht. Unternehmen, die nicht genug Zertifikate abgeben, um ihre Emissionen zu decken, müssen für jedes fehlende Zertifikat eine Geldbuße von 40 EUR an den betreffenden Mitgliedstaat zahlen. Der jährliche Erfüllungszeitraum wird abgeschlossen durch die Veröffentlichung der Emissionsdaten und der Angaben über die je Anlage abgegebenen Zertifikate am 15. Mai sowie die Löschung der abgegebenen Zertifikate bis zum 30. Juni.
Die Vergabe, Übertragung, Abgabe und Löschung von Zertifikaten in den einzelstaatlichen Registern werden im unabhängigen Transaktionsprotokoll der Gemeinschaft (Community Independent Transaction Log - CITL) aufgezeichnet. Mehrere Mitgliedstaaten haben die Europäische Kommission über Versäumnisse und Fehler von Unternehmen unterrichtet, wie z. B. Löschung statt Abgabe der Zertifikate.
Dies könnte der Grund für leichte Abweichungen zwischen den Angaben im CITL und den Übersichtstabellen sein, die heruntergeladen werden können. Es wurden entsprechende Erläuterungen hinzugefügt.
Wegen technischer Probleme, die bei den einzelstaatlichen Registern der
Tschechischen Republik, Frankreichs, der Slowakei und Spaniens aufgetreten sind,
ist die Zahl der abgegebenen Zertifikate und somit der Erfüllungsstatus je
Anlage, wie er dem CITL von diesen einzelstaatlichen Registern gemeldet wurde,
möglicherweise nicht richtig. Die Kommission arbeitet mit diesen
Mitgliedstaaten zusammen, um diese Angaben baldmöglichst zu berichtigen.
Aus diesem Grund können für die Tschechische Republik, Frankreich, die
Slowakei und Spanien zurzeit keine Tabellen mit Werten zu den einzelnen Anlagen
heruntergeladen werden.
Die Berichte der anderen Mitgliedstaaten können
von der Klimawandel-Website der Kommission heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission.htm
Die Datenbank über überprüfte Emissionen und abgegebene
Zertifikate (unabhängiges Transaktionsprotokoll der Gemeinschaft) ist unter
folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/environment/ets/
Informationen über die Vertragsverletzungsklagen der Kommisison gegen
die Mitgliedstaaten, deren Register noch nicht in Betrieb ist: IP/06/469
Allgemeine
Informationen über das EU-Emissionshandelsystem:
http://ec.europa.eu/environment/climat/emission.htm
Kurzinformationen
– aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten
|
Mitgliedstaat
|
CO2-Emissionen 2005 in Tonnen
|
Anlagen, die bis 30. April keinen Bericht
übermittelt haben
|
Anteil der Anlagen mit überprüften
Emissionsberichten
|
Erfasste Anlagen*
|
Anlagen, die am 30. April nicht alle Vorschriften
erfüllt haben
|
Durchschnittliche jährliche Zuteilung 2005 - 2007 in
Tonnen**
|
Durchschnittliche jährliche Zuteilung, die zu Beginn
nicht zugeteilt wurde, in Tonnen***
|
|
Österreich
|
33 372 841
|
0
|
100,0%
|
199
|
0
|
32 674 905
|
330 050
|
|
Belgien
|
55 354 096
|
2
|
99,9%
|
309
|
2
|
59 853 575
|
2 545 876
|
|
Tschechische Republik****
|
82 453 727
|
39
|
98,4%
|
389
|
|
96 907 832
|
348 020
|
|
Dänemark
|
26 090 910
|
2
|
98,9%
|
380
|
4
|
31 039 618
|
2 460 382
|
|
Estland
|
12 621 824
|
0
|
100,0%
|
43
|
1
|
18 763 471
|
189 529
|
|
Finnland
|
33 072 638
|
10
|
100,0%
|
578
|
19
|
44 587 032
|
862 952
|
|
Frankreich****
|
131 147 905
|
17
|
99,7%
|
1075
|
|
150 500 685
|
4 871 317
|
|
Deutschland
|
473 715 872
|
13
|
99,8%
|
1842
|
90
|
495 073 574
|
3 926 426
|
|
Griechenland
|
71 033 294
|
28
|
99,5%
|
141
|
29
|
71 135 034
|
3 286 839
|
|
Ungarn
|
25 714 574
|
13
|
99,0%
|
229
|
19
|
30 236 166
|
1 424 738
|
|
Irland
|
22 397 678
|
0
|
100,0%
|
109
|
0
|
19 238 190
|
3 081 180
|
|
Italien
|
215 415 641
|
208
|
95,4%
|
943
|
647
|
207 518 860
|
15 551 575
|
|
Lettland
|
2 854 424
|
1
|
99,9%
|
92
|
1
|
4 054 431
|
505 760
|
|
Litauen
|
6 603 869
|
2
|
99,9%
|
93
|
4
|
11 468 181
|
797 213
|
|
Niederlande
|
80 351 292
|
0
|
100,0%
|
209
|
0
|
86 439 031
|
2 503 305
|
|
Portugal
|
36 413 004
|
1
|
99,9%
|
243
|
2
|
36 898 516
|
1 262 898
|
|
Slowakei****
|
25 237 739
|
0
|
100,0%
|
175
|
|
30 364 848
|
7 180
|
|
Slowenien
|
8 720 550
|
0
|
100,0%
|
98
|
0
|
8 691 990
|
66 667
|
|
Spanien****
|
181 063 141
|
|
99,1%
|
800
|
|
162 111 391
|
13 162 130
|
|
Schweden
|
19 306 761
|
29
|
99,4%
|
705
|
31
|
22 530 831
|
678 149
|
|
Vereinigtes Königreich
|
242 396 039
|
15
|
99,9%
|
768
|
16
|
209 387 854
|
15 527 484
|
|
Insgesamt
|
1 785 337 819
|
|
99,1%
|
9 420
|
|
1 829 476 015
|
73 389 670
|
Hinweis: Da alle Daten im CITL und in den einzelstaatlichen Registern
gespeichert sind, liegen für die Mitgliedstaaten, deren Register noch nicht
in Betrieb ist, keine Daten vor.
* Diese Spalte gibt die Zahl der Anlagen
an, die am 30. April 2006 aktive Registerkonten hatten. Sie weichen von den
Angaben in früheren Pressemitteilungen ab, da sie in Bezug auf Anlagen, die
im ersten Handelszeitraum von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht
haben, freiwillig teilnehmende Anlagen (Opt-in) und Anlagen ohne offene Konten
aktualisiert wurden.
** In dieser Spalte wird angegeben, wie viele
Zertifikate zu Beginn der Regelung den bereits bestehenden Anlagen zugeteilt
wurden.
*** In dieser Spalte wird angegeben, wie viele Zertifikate zu Beginn
der Regelung nicht zugeteilt, sondern für neue Marktteilnehmer und für
Versteigerungen reserviert wurden (Dänemark, Ungarn, Irland und
Litauen).
**** Wegen technischer Probleme bei den einzelstaatlichen Registern
der Tschechischen Republik, Frankreichs, der Slowakei und Spaniens sind dem CTIL
keine zuverlässigen Daten über die Abgabe von Zertifikaten durch die
einzelnen Anlagen in diesen Mitgliedstaaten übermittelt worden. Daher
fehlen für diese Mitgliedstaaten bestimmte Angaben und die entsprechenden
Felder sind leer. Alle Daten in der Tabelle wurden der Kommission direkt von den
zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten übermittelt.
[1] Richtlinie 2003/87/EG.