IP/06/523
Brüssel, den 25. April 2006
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Elektronische Behördendienste:
Kommission will der EU ehrgeizige Ziele für das Jahr 2010
setzen
Wird die Verwaltung in den 25 Mitgliedstaaten der EU so modernisiert,
wie es die Europäische Kommission in ihrem heute vorgestellten Aktionsplan
für elektronische Behördendienste (E-Government-Aktionsplan) umrissen
hat, so könnten mehrere hundert Milliarden Euro jährlich eingespart
werden. Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind entscheidend
für die Modernisierung von Behördendiensten, da sie diese effizienter
gestalten und besser an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen können.
Bei ausnahmsloser Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der
elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge sind Einsparungen von 300
Mrd. Euro jährlich zu erwarten. Im letzten Jahr unterzeichneten alle
Mitgliedstaaten in Manchester ein ehrgeiziges Programm zur Erreichung dieser
Ziele (siehe MEMO/05/446).
Der heutige Aktionsplan schlägt nun dafür konkrete Schritte
vor.
„Die ersten Ergebnisse der EU-weiten Investitionen in elektronische
Behördendienste in den letzten Jahren werden allmählich sichtbar. Wir
müssen uns allerdings stärker bemühen, voneinander zu lernen und
wirkliche Größenvorteile zu erzielen, indem wir diesseits und jenseits
der Grenzen nach gemeinsamen Konzepten vorgehen“, erklärte Viviane
Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige
EU-Kommissarin. „Elektronische Behördendienste sind aus dem Stadium
herausgewachsen, in dem sie vornehmlich ein nettes Spielzeug von Politikern
waren. Sie sind heute zu einem wichtigen, sehr konkreten Instrument des Staates
zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in Europa
geworden.“
E-Government-Initiativen haben in einigen Mitgliedstaaten bereits zu
erheblichen Einsparungen an Zeit und Geld geführt. Durch die elektronische
Vergabe öffentlicher Aufträge konnten in Italien im Jahr 2003 3,2 Mrd.
Euro eingespart werden (etwa bei PCs durchschnittlich 34 %); Portugal hat
Einsparungen in Höhe von 30 % gemeldet. Bei uneingeschränkter
EU-weiter Einführung der elektronischen Vergabe öffentlicher
Aufträge ließen sich bis zu 80 Mrd. Euro pro Jahr einsparen.
Der neue, heute von der Europäischen Kommission angenommene Aktionsplan
für elektronische Behördendienste umfasst fünf Bereiche, die bis
2010 vordringlich angepackt werden müssen, und unterstreicht das Engagement
der Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten allen Europäern
spürbare Vorteile zu bringen.
- Kein Bürger bleibt zurück: Elektronische
Behördendienste bedeuten nur dann einen wirklichen Fortschritt, wenn jeder
sie nutzen kann. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten,
um dafür zu sorgen, dass bis 2010 alle Bürger, unabhängig von
Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Einkommen oder Behinderung Zugang
zu einem breiten Spektrum von Technologien wie Digitalfernsehen, PCs und
Mobiltelefonen haben.
- Erhöhung der Effizienz: Die öffentlichen Dienste gehen
jeden an – alle 470 Millionen Bürger in der EU, 20 Millionen
Unternehmen und zehntausende von Verwaltungen. Die Kosten des über Steuern
finanzierten Staats- und Verwaltungsapparats belaufen sich auf 45 % des
BIP. Durch die Umgestaltung des Altersversorgungssystems im Vereinigten
Königreich wurde 50 % des Verwaltungspersonals frei für andere
Aufgaben, wie etwa die persönliche Beantwortung von Fragen der Betroffenen.
Alle Mitgliedstaaten haben sich zum Einsatz der IKT verpflichtet, um bis 2010
beträchtliche Effizienzgewinne zu erzielen und einen wesentlich geringeren
Verwaltungsaufwand zu erreichen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden
im Rahmen des Aktionsplans ein System zur vergleichenden Bewertung der
Auswirkungen elektronischer Behördendienste einführen, damit dieser
Prozess an Fahrt gewinnt.
- Verwirklichung der elektronischen Vergabe öffentlicher
Aufträge: Öffentliche Aufträge entsprechen mit einem
Gesamtwert von rund 1,5 Billionen Euro pro Jahr in der EU etwa 15 % des
BIP. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, bis 2010 dafür zu sorgen,
dass die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge in allen
Fällen möglich ist und in mindestens der Hälfte aller Fälle
angewandt wird. Dies sollte zu jährlichen Einsparungen in Höhe von
40 Mio. € führen. Im Aktionsplan werden eine Marschroute
zur Erreichung dieser Ziele sowie die praktischen Schritte festgelegt, die
für solche umfangreiche öffentliche grenzüberschreitende
Pilotaufträge und die rein elektronische Bearbeitung von
Unternehmensunterlagen (die „elektronische Unternehmensakte“)
erforderlich sind.
- Sicherer Zugang zu Diensten in der ganzen EU: Auch wenn die
Bürger reisen oder umziehen, wünschen sie einen einfachen Zugang zu
den Diensten. Die Staaten der EU haben sich darauf geeinigt, dies durch die
Einrichtung sicherer Systeme für die gegenseitige Anerkennung nationaler
elektronischer Identitäten für die Internetauftritte und Dienste der
öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern. Laut dem Aktionsplan soll dies
bis 2010 verwirklicht sein. Die Kommission wird dazu beitragen, indem sie
umfangreiche grenzüberschreitende Demonstrationsprojekte unterstützt,
im Jahr 2007 gemeinsame Spezifikationen für die Verwaltung elektronischer
Identitäten aufstellt und im Jahr 2009 die Vorschriften für
elektronische Signaturen überprüft.
- Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen
Entscheidungsprozesse: In 65 % aller Beiträge zur
öffentlichen Konsultation der Kommission über elektronische
Behördendienste wurde die Meinung vertreten, die E-Demokratie könne
helfen, Europas demokratisches Defizit abzubauen. Im Aktionsplan wird
vorgeschlagen, den versuchsweisen Einsatz der IKT für eine wirksame
Beteiligung der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungsprozessen zu
unterstützen.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment_research/index_en.htm
MEMO/06/171