IP/06/1862
Brüssel, den 20. Dezember 2006
Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Auch der Luftverkehrssektor sollte zur Eindämmung von Treibhausgasemissionen einen angemessenen Beitrag leisten. Die Kommission wird weiterhin mit den internationalen Partnern der Gemeinschaft zusammenarbeiten, um die Ziele einer globalen Vereinbarung über den Luftverkehr zu erreichen. Die Einbeziehung der Luftverkehrsemissionen in das Emissionshandelssystem der EU ist ein kostenwirksames und umweltgerechtes Konzept, bei dem alle Fluggesellschaften gleich behandelt werden."
Zunahme der Luftverkehrsemissionen
Emissionen aus dem Inlandsflugverkehr fallen unter die Ziele des Kyoto-Protokolls, Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr hingegen nicht. Außerdem wird Treibstoff für internationale Flüge traditionsgemäß nicht besteuert. Bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern werden zurzeit geändert, um die Besteuerung zu ermöglichen; die Verwirklichung dieses Ziels wird jedoch Zeit in Anspruch nehmen.
Luftverkehrsemissionen machen zurzeit rund 3% der gesamten Treibhausgasemissionen der EU aus, nehmen jedoch stetig zu (um 87% seit 1990), denn Flugreisen werden billiger, solange ihre Umweltkosten unberücksichtigt bleiben. So generiert ein Flugreisender mit einem Hin- und Rückflug London-New York eine ungefähr ebenso große Emissionsmenge wie ein Durchschnittsbürger der EU durch Beheizen seines Heims während eines ganzen Jahres.
Das schnelle Wachstum der Luftverkehrsemissionen kontrastiert mit den Erfolgen der Emissionsreduzierung, die in anderen Wirtschaftssektoren erzielt wurden. Ohne jegliche Intervention wird über ein Viertel der 8%-igen Emissionsverringerung, die die EU-15 nach dem Kyoto-Protokoll erreichen muss, durch die Zunahme der Emissionen aus Flügen ab EU-Flughäfen bis 2012 wieder zunichte gemacht. Es ist wahrscheinlich, dass sich Flugzeugemissionen bis 2020 gemessen an den gegenwärtigen Werten mehr als verdoppeln.
Der Richtlinienvorschlag
Die vorgeschlagene Richtlinie beruht auf einer Mitteilung[1] aus dem Jahr 2005, in der die Kommission zu dem Schluss gelangte, dass der beste Weg zur Eindämmung von Emissionen aus dem Luftverkehrssektor aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht darin besteht, den Sektor in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich diesem Standpunkt in der Folge angeschlossen.
Nach der Richtlinie werden alle Fluggesellschaften gleich behandelt, ungeachtet, ob es sich um eine EU- oder eine drittländische Fluglinie handelt. Ab 2011 fallen alle Inlandsflüge und alle innergemeinschaftlichen Flüge unter das System, und ab 2012 wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf allen internationalen Flüge ausgedehnt, die an EU-Flughäfen starten oder landen. Auf diese Weise könnten bis 2020 jährlich schätzungsweise bis zu 46% bzw. 183 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden, was im Vergleich zum Business-as-usual-Szenario doppelt so viel ist wie beispielsweise die jährlichen Treibhausgasemissionen Österreichs aus allen Quellen zusammengerechnet.
Um die schnelle Zunahme der Luftverkehrsemissionen einzudämmen, wird die Gesamtmenge der zugeteilten Emissionszertifikate auf das durchschnittliche Emissionsniveau des Zeitraums 2004-2006 begrenzt. Die Mitgliedstaaten können eine bestimmte Menge an Zertifikaten versteigern, die große Mehrheit der Zertifikate wird jedoch auf Basis eines einheitlichen Leistungsparameters, der den historischen Luftverkehrsanteil jedes Betreibers reflektiert, kostenfrei ausgegeben.
Zur Verringerung der Verwaltungskosten werden Leichtflugzeuge vom System ausgeschlossen; außerdem wird jeder Betreiber von nur einem Mitgliedstaat verwaltet.
Als Teil einer umfassenden Strategie zur Eindämmung von Luftverkehrsemissionen sieht die Richtlinie auch die weitere Erforschung umweltverträglicherer Technologien und Verbesserungen beim Flugverkehrsmanagement vor.
Auswirkungen auf die Flugpreise
In der Annahme, dass Fluggesellschaften etwaige Extrakosten vollständig auf ihre Kunden abwälzen, könnte ein typischer Hin- und Rückflug innerhalb der EU bis 2020 um 1,8 EUR bis 9 EUR teurer werden. Bei Langstreckenflügen könnten die Ticketpreiserhöhungen bis 2020 je nach Länge der Flugstrecke aufgrund der wesentlich höheren Umweltbelastung noch höher liegen.
Der Ticketaufpreis dürfte jedoch in jedem Falle spürbar unter den Extrakosten liegen, die der Verbraucher in den letzten Jahren aufgrund der steigenden Ölpreise zu tragen hatte.
Siehe auch MEMO/06/506
Weitere Informationen können abgerufen werden über:
http://ec.europa.eu/environment/climat/aviation_en.htm
[1] Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs. KOM(2005) 459 endg..