IP/06/1827
Brüssel, den 19. Dezember 2006
(siehe MEMO/06/499)
László Kovács, für Steuern und Zollunion zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: „Diskriminierung und Doppelbesteuerung haben zur Folge, dass Einzelpersonen und Unternehmen nicht alle Früchte des Binnenmarktes ernten können und sie beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die einzelstaatlichen Steuerregelungen müssen besser koordiniert werden, um auf kohärentere Weise zusammenwirken zu können. Ich bin davon überzeugt, dass eine Koordinierung für die Mitgliedstaaten nützlich wäre, um unbeabsichtigte Nichtbesteuerung oder den Missbrauch von Steuervorschriften zu verhindern und somit eine unnötige Erosion der jeweiligen Steuerbasis zu vermeiden.
Die wichtigsten Ziele eines kohärenten und koordinierten Steuerkonzepts sind
Mit dieser Mitteilung hängen zwei weitere Mitteilungen über den grenzüberschreitenden Verlustausgleich (IP/06/1828) und die Wegzugsbesteuerung (IP/06/1829) zusammen - den beiden ersten Beispielen für Bereiche, in denen ein koordiniertes Vorgehen nützlich wäre.
Koordinierungsbedarf
Im EU-Recht ist es den Mitgliedstaaten weitgehend freigestellt, ihre direkten Steuern so zu regeln, dass sie ihren innenpolitischen Zielen und Erfordernissen entsprechen. Einzelstaatliche Steuervorschriften, die ausschließlich oder überwiegend mit Blick auf die innerstaatliche Situation konzipiert worden sind, können allerdings in einem grenzübergreifenden Zusammenhang zu inkohärenter steuerlicher Behandlung führen. So kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen in einer grenzübergreifenden Situation diskriminiert oder doppelt besteuert werden oder aber zusätzliche Befolgungskosten zu tragen haben.
Aus der starken Zunahme von Rechtsstreitigkeiten, die Steuerpflichtige in den letzten Jahren bei nationalen Gerichten und beim Europäischen Gerichtshof angestrengt haben, wird deutlich, dass Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden müssen. Die Europäische Kommission will mit ihrer Initiative Lösungen für die gemeinsamen Probleme fördern, die aufgrund der Interaktion einer großen Zahl von Steuersystemen im Binnenmarkt entstanden sind.
Damit verdeutlicht sie ihre Bereitschaft, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Grundsätzen für koordinierte Lösungen und bei der Verbesserung praktischer Maßnahmen zur Verwaltungszusammenarbeit zu unterstützen.
Neben den Bereichen, die in den beiden anderen Mitteilungen behandelt werden, sind in der Mitteilung über die Koordinierung der Regelungen zu den direkten Steuern noch andere Bereiche (Quellensteuern, Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung, Erbschaftssteuern) genannt, in denen nach Auffassung der Kommission eine Koordinierung erforderlich ist.
Koordinierung und Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Diese Initiative ergänzt die laufenden Legislativinitiativen der Kommission im Bereich der direkten Steuern. Nach Ansicht der Kommission können die steuerlichen Hindernisse, mit denen sich in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Körperschaftsteuerpflichtige auseinandersetzen müssen, nur durch eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für EU-weite Tätigkeiten auf systematische Weise angegangen werden. Die Kommission hat angekündigt, 2008 einen umfassenden Legislativvorschlag für eine solche gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorlegen zu wollen.
Die GKKB soll allerdings nur für Unternehmen gelten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die sich auch für sie entscheiden. Generell ist es erforderlich, für steuerpflichtige Einzelpersonen und Unternehmen eine bessere Koordinierung zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Steuergrundlagen der Mitgliedstaaten durch Fehlanpassungen und den Missbrauch von Steuervorschriften erodiert werden.
Das Ziel dieser Initiative besteht nicht darin, die bestehenden nationalen
Steuersysteme durch eine einheitliche Regelung für die gesamte Gemeinschaft
zu ersetzen. Vielmehr soll das Funktionieren der 25 (27) nationalen
Steuersysteme des Binnenmarktes durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen
Mitgliedstaaten und eine bessere Koordinierung ihrer Regelungen verbessert
werden.
Weitere Informationen über die Mitteilung betreffend die
Koordinierung der Regelungen der Mitgliedstaaten zu den direkten Steuern im
Binnenmarkt können abgerufen werden unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_en.htm
Weitere
Informationen über die steuerpolitische Strategie der EU finden sich
unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/gen_info/tax_policy/index_en.htm