IP/06/1767
Brüssel, den 12. Dezember 2006
Die Kommission entschloss sich zum Handeln, da Slowenien nach dem ersten Mahnschreiben vom Februar dieses Jahres wegen noch nicht mitgeteilter Umsetzungsmaßnahmen noch immer keine ausreichenden Informationen übermittelt hatte. Die Angaben von neun weiteren Mitgliedstaaten, die im Oktober dieses Jahres ähnliche mit Gründen versehene Stellungnahmen erhalten hatten, werden von der Kommission noch geprüft. Sollten innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellenden Antworten auf die mit Gründen versehenen Stellungnahmen eingehen, kann die Kommission Klage beim Gerichtshof erheben.
Wenn die Mitgliedstaaten Mindeststandards für die Energiebilanz festgelegt haben, werden diese in einem Energieausweis festgehalten, bei dem es sich im Wesentlichen um eine Kennzeichnung für ein Gebäude ähnlich wie für Haushaltsgeräte handelt. Der Ausweis für ein Gebäude ist jedoch umfassender und muss außerdem durch fundierte Hinweise darüber ergänzt werden, wie sich die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes weiter verbessern lässt und mit welchen Investitionskosten und Amortisierungszeiten zu rechnen ist. Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass bei Heizungen und Klimaanlagen regelmäßig Inspektionen stattfinden, um Verbesserungen zu ermöglichen.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis zum 4. Januar dieses Jahres umsetzen.