IP/06/1637
Brüssel, den 28. November 2006
Hierzu meinte das für den Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: "Einlagensicherungssysteme sind für die Finanzstabilität in der EU von ganz entscheidender Bedeutung. Aber ihre unterschiedliche Funktionsweise auf nationaler Ebene kann ein schnelles und wirksames Krisenmanagement schwierig gestalten. Wir schlagen nun vor, dass das Bankgewerbe einiger dieser Fragen selbst, d.h. ohne neue Rechtsvorschriften regelt, was ein weiteres Beispiel für 'bessere Rechtsetzung' in der Praxis ist. Allerdings schließen wir eine grundlegende legislative Überarbeitung in der Zukunft nicht aus, sofern sie sich als erforderlich erweisen sollte."
Mit der Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) werden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Einlagensicherungssysteme für die Einleger zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten haben indes höhere Garantieschwellen als die Mindestschwelle von € 20.000 eingeführt. Auch die jeweilige Funktionsweise der Systeme in der Praxis ist in der EU nicht einheitlich geregelt. In der Mitteilung wird geprüft, wie sich diese Situation zusammen mit einem verstärkten Wettbewerb und der Integration des EU-Bankenmarktes auf die Umsetzung der derzeitigen Vorschriften in der Praxis auswirkt.
Auf der Grundlage der 2005 lancierten Konsultation (see IP/05/930) werden in der Mitteilung eine Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen, die das EU-Bankgewerbe im Rahmen 'selbstregulierender' Maßnahmen vorschlagen könnte. Dazu zählen: die Feinabstimmung der "Aufstockungsvereinbarungen" (bei denen sich eine Bankniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat freiwillig dem Einlagensicherungssystem im Aufnahmemitgliedstaat anschließt); Verkürzung der Frist für die Auszahlung der Entschädigungen an die Einleger infolge der Insolvenz einer Bank; Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Einlagensicherungssystemen.
In der Mitteilung gelangt man auch zu dem Schluss, dass es derzeit keinen Grund für die Änderung des Mindestgarantieniveaus von € 20.000 gibt. Die von der Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die Unterschiede zwischen den von den Einlegern in den EU-Mitgliedstaaten gehaltenen Einlagenniveaus nach wie vor sehr weit auseinander gehen, und zwar vor allem nach der Erweiterung von 2004.
Darüber hinaus finden derzeit zahlreiche Debatten in einer Reihe
verschiedener Gremien über die Effizienz der derzeitigen
Aufsichtsvereinbarungen statt. Da die Einlagensicherungsrichtlinie einen
wichtigen Bestandteil des aufsichtlichen 'Sicherheitsnetzes' ausmacht, das
grenzübergreifende Bankenkrisen abfedern soll, bedarf es insbesondere in
Fragen der allgemeinen Aufteilung der aufsichtlichen Zuständigkeiten und
der finanziellen Verpflichtungen in Krisensituationen der weiteren Klarheit,
bevor darüber entschieden werden kann, ob weitergehendere Änderungen
der bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie u.U. erforderlich sind. Eines der
Schlüsselelemente bei einer derartigen Revision wäre die
Harmonisierung der Finanzierungsmechanismen der Einlagensicherungsrichtlinie. Da
aus einem weiteren Bericht der GFS aus jüngster Zeit hervorgeht, dass sechs
Mitgliedstaaten Kosten in Höhe von € 2,5 bis € 4,3 Mrd. zu
tragen hätten, um die Mittel für ihre Einlagensicherungssysteme
aufzubauen, ist eine weiteren Abschätzung des Änderungsbedarfs dieser
Richtlinie unumgänglich.
Diese Mitteilung ist zu finden unter
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/guarantee/index_de.htm