IP/06/1388
Brüssel, den 13. Oktober 2006
Die europäische Verkehrspolitik fördert die Nutzung der Binnenschifffahrt und anderer umweltfreundlicher Verkehrsträger, damit sie wettbewerbsfähige Alternativen zum Straßenverkehr werden. Was die Binnenschifffahrt betrifft, so heißt es im Programm NAIADES, dass die Europäische Kommission im Rahmen eines liberalisierten Binnenschifffahrtsmarktes das Ziel verfolgt, die Wettbewerbsstellung der Binnenschifffahrt, insbesondere durch ihre Integration in multimodale Beförderungsketten, zu fördern und auszubauen[1].
Im Rahmen der belgischen Regelung werden Beihilfen für den Bau oder den Umbau von Schiffen gewährt, die auf dem Meer zwischen Seebrügge und Vlissingen/Breskens (NL) fahren können („Schifffahrt in Mündungsgebieten“). Die Beihilfe kann auch die Aufnahme regelmäßiger Containerdienste zwischen flämischen Küstenhäfen und dem Hinterland (insbesondere Flandern und dem Rheintal) fördern.
Die Beihilferegelung erstreckt sich auf die Jahre 2006 bis 2008 und ist für eine Dauer von drei Jahren mit Mitteln in Höhe von insgesamt 6 240 776 Euro ausgestattet.
Nach Auffassung der Kommission ist diese Beihilfe mit den Bestimmungen des EG-Vertrags vereinbar[2].
[1] „NAIADES“ - Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt, KOM(2006) 6 vom 17.1.2006.
[2] Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 und Artikel 87 Artikel 3 Buchstabe c EG-Vertrag.