IP/06/1371
Brüssel, 12. Oktober 2006
Hintergrund
Die Mitgliedstaaten sind gehalten, das Lebensmittelrecht durchzusetzen und sich zu vergewissern, dass die Unternehmen auf sämtlichen Ebenen der Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln die einschlägigen Anforderungen einhalten. Dazu müssen sie amtliche Kontrollen durchführen und die Lebensmittelsicherheit überwachen sowie im Bedarfsfall entsprechende Vorkehrungen ergreifen und Sanktionen verhängen. Wird ein Verstoß gegen die Lebensmittelvorschriften festgestellt, müssen sie mittels geeigneter Maßnahmen Abhilfe schaffen.
Die Lebensmittelbehörde des Vereinigten Königreichs (Food Safety Authority, FSA) war bereits Mitte Juni über die Unzulänglichkeiten und rechtswidrigen Praktiken informiert, die das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission bei einer Inspektion der Firma „Bowland Dairy Products Ltd“ in Lancashire festgestellt hatte. Die Kommission hatte der FSA ferner ihre Bedenken mitgeteilt, dass Rohmilch auf den Markt gelangen könnte, bei der die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Antibiotikarückstände nicht gewährleistet sei.
Die Kommission hat die britischen Behörden unterrichtet und mehrfach verlangt, dass sie und die verantwortlichen Nahrungsmittelhersteller die Probleme unverzüglich beheben und eine Vermarktung von für den menschlichen Verzehr ungeeigneten Produkten verhindern.
Der Fall Bowland wurde von sämtlichen Mitgliedstaaten mehrmals erörtert, auch im Verlauf der Sitzungen des Ständigen Ausschusses im Juli und September.
Bei einer nochmaligen Inspektion des Lebensmittel- und Veterinäramtes im September wurden in der Molkerei erneut Verstöße festgestellt, auch wurde im Verlauf eingehender Diskussionen zwischen der Kommission und den britischen Behörden deutlich, dass keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Molkerei die EU-Vorschriften im Bereich Hygiene und Lebensmittelsicherheit in vollem Umfang anwendet.
Nach Auffassung der Kommission hätte die FSA angesichts der Schwere der Vorwürfe sofort tätig werden und nachprüfen müssen, ob es in weiteren Unternehmen im Vereinigten Königreich zu ähnlichen Verstößen gekommen ist. Ferner hätten die britischen Behörden für eine unverzügliche Abstellung der rechtswidrigen Praktiken sorgen müssen. Die FSA hat diese Maßnahmen unterlassen.
Nächste Schritte
Das Vereinigte Königreich hat eine Frist von 5 Tagen, um zu den Vorwürfen der Kommission Stellung zu nehmen. Bei einer unbefriedigenden Antwort könnte die Kommission gemäß Artikel 226 EGV eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Vereinigte Königreich richten und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof mit der Sache befassen.
Begleitend zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Kommission als Schutzmaßnahme wegen der von dem Produkt ausgehenden Gesundheitsgefährdung ein Verbot der Vermarktung von Frischkäse aus der betreffenden Molkerei erlassen. Mit dieser Maßnahme soll der Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden, bis das Vereinigte Königreich seinen Pflichten zur Durchsetzung des Lebensmittelrechts nachkommt.