Horizontal navigation

Smaller text size
Larger text size

Staatliche Beihilfen: Kommission prüft Dänemarks geplante Befreiung von der CO<sub>2</sub>-Abgabe

Reference: IP/06/1274 Event Date: 28/09/2006 Export pdf PDF word DOC
Other available languages : EN FR DA

IP/06/1274

Brüssel, den 28. September 2006

Staatliche Beihilfen: Kommission prüft Dänemarks geplante Befreiung von der CO2-Abgabe

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob die Pläne Dänemarks, Unternehmen, die am europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) beteiligt sind, von der CO2-Steuer zu befreien, mit dem EG-Beihilferecht vereinbar ist. Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahme den Wettbewerb verzerren könnte, weil sie in einem Bereich, in dem die Europäische Union die Steuern harmonisiert hat, um für alle Unternehmen dieselben Ausgangsbedingungen zu schaffen, zu einer stärkeren Steuerdifferenzierung führt. Darüber hinaus könnte die dänische Maßnahme einen Verstoß gegen das der EU-Umweltpolitik zugrunde liegende „Verursacherprinzip“ darstellen, da die am EU-ETS teilnehmenden Unternehmen die meisten Emissionszertifikate kostenlos erhalten haben. Mit Einleitung einer förmlichen Prüfung wird allen interessierten Unternehmen und Personen Gelegenheit gegeben, zu der geplanten Maßnahme Stellung zu nehmen. Schlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung lassen sich hieraus noch nicht ziehen.

Die dänische Regierung beabsichtigt, Unternehmen, die am EU-ETS beteiligt sind, von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe für die gewerbliche Nutzung zu befreien. So sieht die dänische Regierung in ihrem Vorschlag für energieintensive Unternehmen, die am EU-ETS beteiligt sind, eine vollständige Befreiung und für nicht-energieintensive Unternehmen, die am EU-ETS teilnehmen, eine Kürzung der Abgabe auf bis zu 50 % der EU-Mindeststeuersätze vor. Zweck der vorgeschlagenen Maßnahme sei die Vermeidung einer doppelten Regulierung von CO2-Emissionen durch Abgaben und Emissionsquoten, denn eine doppelte Regulierung führe nicht zu weiteren CO2-Minderungen, sondern bedeute eine Doppelbelastung, die die Kosten der betroffenen Unternehmen erhöhten.

Die Mindestsätze für Energiesteuern sind in der Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (2003/96/EG – siehe IP/03/1456) festgelegt. Die in Dänemark erhobene CO2-Abgabe entspricht diesen Mindeststeuersätzen. Mit den vorgeschlagenen Befreiungen von der CO2-Abgabe lägen die von den betroffenen Unternehmen zu zahlenden Energiesteuern jedoch unterhalb dieser Mindeststeuersätze.

Mit der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft hat die Europäische Union Höchstgrenzen für die CO2-Emissionen bestimmter Arten von Industrieanlagen festgelegt. Die an diesem System beteiligten Unternehmen sind zur Abgabe von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen verpflichtet. Die Unternehmen erhalten die Zertifikate entweder zu Beginn einer jeden Handelsperiode kostenlos oder erwerben sie in Auktionen und/oder auf dem Emissionshandelsmarkt. Im ersten Handelszeitraum (Januar 2005 bis Dezember 2007) sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mindestens 95 % der Zertifikate unentgeltlich zuzuteilen. Dänemark beschloss, die verbleibenden 5 % der Zertifikate in offenen Auktionen zu versteigern.

loading

LOADING...